Augsburg
Stadt Augsburg ist nach Tempo-30-Entscheidung enttäuscht

27.11.2023 | Stand 26.06.2024, 2:02 Uhr |

Foto: mjt - Städte fordern mehr Spielraum für Tempo 30: Augsburg war vor gut zwei Jahren eines von sieben Gründungsmitgliedern der Initiative "Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten", der inzwischen über 1000 Kommunen angehören, darunter 280 aus Bayern.

von Janina Funk

Die Stadt Augsburg ist nach der Tempo-30-Entscheidung des Bundesrats enttäuscht. Die Fuggerstadt gehört zu den Gründungsmitgliedern einer Städteinitiative, die mehr Freiheit für die Kommunen in der Festsetzung von Geschwindigkeitsbegrenzungen beansprucht. Sieben Städte hatten sich dafür 2021 zusammengeschlossen und eine Gesetzesnovelle gefordert, denn nach den bestehenden Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung ist die innerörtliche Regelgeschwindigkeit auf Tempo 50 festgelegt und Abweichungen sind nur in bestimmten Ausnahmefällen möglich. Inzwischen haben sich mehr als 1000 Städte und Gemeinden sowie acht Landkreise der Initiative angeschlossen, um gemeinsam für das Anliegen zu werben – bislang jedoch ohne Erfolg.

Im Bundesrat scheiterte am Freitag eine Neufassung des Straßenverkehrsgesetzes und der Straßenverkehrsordnung. Eva Weber kritisiert die Entscheidung: Mit diesem "Rückschlag treten wir bei dem Thema nun weiter auf der Stelle", so Augsburgs Oberbürgermeisterin. "Der jetzige Entwurf war ohnehin schon zu kurz gesprungen, aber immerhin hatte die Richtung gestimmt. Wenn wir Kommunen die Mobilitätswende voranbringen sollen, brauchen wir den Rückenwind von Bund und Ländern in Form von mehr Entscheidungsspielraum und die Freiheit, unser Vor-Ort-Wissen auch einzusetzen", betont Weber.

Als Mitglied der Initiative "Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten" will Augsburg weiterhin fordern, "dass bald Bewegung in die Sache kommt". Weber hatte zuletzt bei der bayerischen Staatsregierung um Unterstützung im Bundesrat geworben. Doch es waren die unionsgeführten Bundesländer, die den Vorschlag der Ampel-Koalition ablehnten.

Die innerstädtische Regelgeschwindigkeit von Tempo 50 gilt seit 1957 für Kraftfahrzeuge aller Art. Nach langen Diskussionen wurde in den 1980er-Jahren die rechtliche Grundlage für Tempo-30-Zonen geschaffen. An größeren Straßen allerdings ist Tempo 30 bisher an strenge Voraussetzungen gebunden. Anders als für Tempo-30-Zonen an Wohn- oder Nebenstraßen muss an größeren Straßen die Verhängung eines entsprechenden Geschwindigkeitslimits besonders begründet werden, etwa durch einen Unfallschwerpunkt oder schützenswerte Einrichtungen wie einen Kindergarten direkt an der Straße.

Der Augsburger Stadtrat hätte sich in ausgewählten Straßen wie etwa der Wellenburger Straße in Göggingen, im Alten Postweg, am Klinkerberg und in Teilen der Jakoberstraße, der Hessenbachstraße in Pfersee und der Stätzlinger Straße in Lechhausen Tempo 30 vorstellen können. Dies ist nun bis auf Weiteres nicht möglich. (jaf)

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