Kontaktverbot zu Kindern
Neunjährige an Spielplatz angesprochen: Sexualtäter in Augsburg zu Haftstrafe verurteilt

05.09.2024 | Stand 05.09.2024, 17:05 Uhr |

Ein 39-Jähriger ist am Donnerstag zu einer Haftstrafe verurteilt worden, weil er unter anderem gegen ein Kontaktverbot zu Kindern verstoßen hat. Symbolbild: Imago, Onemorepicture

Ein 39-Jähriger musste sich am Donnerstag vor dem Amtsgericht Augsburg den Vorwürfen stellen, er hätte gegen die gerichtliche Weisung verstoßen, keinen Kontakt zu Kindern zu haben. Außerdem warf ihm die Anklage vor, einen Mann in einer Bar mit einer Schere verletzt zu haben.

Der Angeklagte verbüßte bis April 2022 eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren unter anderem wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern, exhibitionistischer Handlung und sexueller Belästigung. Im Rahmen der anschließenden Führungsaufsicht wurde dem Mann jegliche Kontaktaufnahme zu Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren und der Aufenthalt innerhalb von 100 Metern um Kinderspielplätze, Kindergärten, Grundschulen und Kinderhorten sowie der Konsum von Alkohol verboten.

Hiergegen verstieß der Angeklagte im Februar 2024, als er am Rathausplatz in Augsburg durch Sprechen und Winken versuchte, Kontakt zu einem Kleinkind, das sich auf dem Arm des Vaters befand, aufzunehmen. Außerdem war er zu dieser Zeit mit 0,7 Promille alkoholisiert. Im Mai 2024 sprach der Angeklagte ein neun Jahre altes Mädchen auf einem Spielplatz in Augsburg an. Den genauen Wortlaut verstand die Geschädigte akustisch nicht, antwortete aber mit „Nein“ und entfernte sich. Zusammen mit ihrer ebenfalls neunjährigen Freundin hielt sie sich weiter am Spielplatz auf. Der Angeklagte blieb in deren Nähe und winkte die beiden Mädchen zu sich, winkte ihnen zu und pfiff ihnen nach.

Weiter warf die Staatsanwaltschaft dem Mann vor, in einer Bar in Augsburg einen Mann von hinten mit einer Schere angegriffen zu haben. Außerdem schlug er ihn mehrfach ins Gesicht. Der Geschädigte erlitt eine 0,5 Zentimeter tiefe Wunde und einen Bruch des Nasenbeins.

Dem Angeklagten wurde daher gefährliche Körperverletzung sowie der Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht vorgeworfen. Nach einer Verständigung unter den Prozessbeteiligten räumte der Angeklagte die Taten ein. Er wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt.

Da das Urteil aufgrund einer Verständigung zustande gekommen ist, ist es noch nicht rechtskräftig.

AZ

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