Staatstheater Augsburg
Nach Kündigung des Architektenbüros legt Stadt Details offen – und bekräftigt ihre Position

01.10.2024 | Stand 01.10.2024, 13:39 Uhr |

Das Theater um die Sanierung des Augsburger Staatstheaters geht weiter. Foto: Janina Funk

Der Streit über die Sanierung des Augsburger Staatstheaters geht mit gegenseitigen Schuldzuweisungen weiter. Der geschasste Theaterarchitekt Walter Achatz hatte Anfang der Woche in der Augsburger Allgemeinen erklärt, entgegen der Aussage der Stadtregierung nicht mit einem Baustopp gedroht zu haben. Die Stadt Augsburg hat ihrerseits nun eine Presseerklärung veröffentlicht, in der von einer „gravierenden Verletzung“ der Vertragspflicht die Rede ist.

Im Stadtrat in der vergangenen Woche nannten Oberbürgermeisterin Eva Weber und Baureferent Steffen Kercher einen drohenden Baustopp als Grund für die Kündigung. Jetzt präzisiert die Stadt: „Schon die Androhung einer Arbeitsverweigerung stellt eine gravierende Verletzung gegen die kooperative Vertragspflicht dar“, heißt es in der Erklärung. Baureferent Kercher sagt, das Vertrauen sei „aufgebraucht, nachdem auch Versuche zur Deeskalation gescheitert sind“. Die Stadt lasse sich auch bei einer so wichtigen Baustelle wie der des Staatstheaters nicht unter Druck setzen. „Streitigkeiten um die Vergütung berechtigen einen Architekten in keinem Fall dazu, die Arbeiten einzustellen.“

Honorarforderungen laut Stadt unberechtigt

Die öffentlichen Aussagen des Architekten sehe man gelassen, betont Kercher. Die Vorfälle, die zur fristlosen Kündigung geführt haben, seien geprüft und dokumentiert. Auslöser des Streits war, dass ein Fachplaner für Elektroarbeiten Insolvenz anmeldete. In der Folge wurde ein Nachfolgeunternehmen gefunden, allerdings habe das Büro Achatz für den weiteren Fortgang auf der Baustelle mit dem neuen Unternehmen sogenannte Wiederholungen von Grundleistungen geltend gemacht, obwohl diese Grundleistungen noch gar nicht vollständig erbracht gewesen seien. Das Büro wollte laut Stadt demnach planerische Leistungen „ohne Anspruch ein zweites Mal vergütet bekommen, ohne dass bewiesen war, dass diese Leistungen erstmalig überhaupt erbracht waren“.

Nachdem die Bauverwaltung die unbelegten Forderungen zurückwies, habe der Architekt in einem Schreiben an Baureferent Kercher erklärt, ohne zusätzliche Beauftragung und Honorierung als Wiederholungsleistungen keine weiteren Leistungen mehr erbringen zu können.

Im Architektenvertrag sei jedoch festgehalten, dass etwaige Uneinigkeiten erst im Nachhinein und nach Beendigung der Baustelle geklärt werden, um den Baufortschritt nicht zu gefährden.

Planungsbüro für die Übergangszeit gefunden

Die Stadt führt aus, dass der Vorfall auch ohne Abmahnung zu einer Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt hätte. Mit Rücksicht auf die jahrelange Zusammenarbeit mit dem Architekten habe man aber eine Abmahnung ausgesprochen und zugleich ein deeskalierendes Gespräch angeboten. Den bereits zugesagten Gesprächstermin habe der Architekt dann jedoch kurzfristig am Tag des Gesprächs abgesagt. Die Stadt habe daraufhin keine Grundlage mehr für eine weitere vertrauensvolle Zusammenarbeit für Bauteil II gesehen.

Wie die Stadt Augsburg zudem mitteilt, sei ein Planungsbüro für die Übergangszeit gefunden worden. Es handle sich um ein erfahrenes Büro, das in der kommenden Woche die Arbeit aufnehme. Die europaweite Neuausschreibung für ein neues Objektplanungsbüro soll demnächst starten.

jaf



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