Nicht weniger als 5000 Euro hebt ein 82-jähriger Augsburger an einem Vormittag im September des vergangenen Jahres bei seiner Bank ab. Der Mann verstaut das Geld in einer Plastiktüte zwischen seinen zuvor getätigten Einkäufen und begibt sich zu Fuß auf den Heimweg. Doch beim Abheben des vielen Geldes wird er beobachtet.
Ein heute 58-Jähriger folgt dem Mann und überfällt ihn vor dessen Haus. Nun hat das Amtsgericht Augsburg den 58-Jährigen zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt.
Kamera am Nachbarhaus zeichnet Tat auf
Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass der Täter dem 82-Jährigen am Tag der Tat bis zu dessen Wohnanschrift im Augsburger Nordosten folgt. Als der 82-Jährige seine Gehhilfe abstellt und seinen Briefkasten aufsperrt, nähert sich der Täter von hinten und reißt seinem Opfer mit – wie die Anklage betont – „erheblichem Kraftaufwand“ die Plastiktüte mit dem Geld aus der Hand. Der 82-Jährige stürzt zu Boden und verletzt sich. Der Räuber flieht mit der Beute.
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Eine Überwachungskamera am Nachbarhaus zeichnet die Tat auf. Die Ermittler kommen dem Täter über die internationale Polizeidatenbank auf die Schliche. Der 58-Jährige saß in seiner Heimat Rumänien schon mehrmals im Gefängnis. Immer wegen Diebstahls.
Kein „schwerer Raub“
Das Amtsgericht Augsburg verurteilt den Mann wegen Raubs in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten ohne Bewährung. Da der 82-Jährige nur leicht verletzt wird, sieht das Gericht davon ab, den 58-Jährigen wegen schweren Raubs zu verurteilen.
jaf
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