Vorsätzlicher Bankrott
260.000 Euro beiseite geschafft: Amtsgericht Augsburg verurteilt Gynäkologen zu Bewährungsstrafe

02.08.2024 | Stand 02.08.2024, 11:31 Uhr |

Das Amtsgericht Augsburg hat einen Gynäkologen zu einer Bewährungsstrafe wegen vorsätzlichen Bankrotts verurteilt. Symbolbild: imago, onemorepicture

Ein 61-jähriger Gynäkologe aus dem Landkreis Dillingen hat sich nun vor dem Amtsgericht Augsburg verantworten müssen. Der Vorwurf: vorsätzlicher Bankrott in elf Fällen.



Der Angeklagte ist und war als Gynäkologe der Geburtshilfe tätig. Aufgrund eines Haf-tungsfalls im Jahre 2001 wegen Verursachung eines Geburtsschadens war die Deckungssumme seiner Haftpflichtversicherung aufgebraucht. Daraufhin schaffte der Angeklagte in Kenntnis seiner drohenden Zahlungsunfähigkeit Vermögenswerte im Wert von mehr als 370.000 Euro beiseite und verheimlichte weitere Vermögenswerte im Wert von rund 5000 Euro, um diese der Insolvenzmasse zu entziehen.

Angeklagter räumt vorgeworfenen Taten ein



Nach einer Verständigung räumte der nicht vorbestrafte Angeklagte die vorgeworfenen Taten ein. Das Gericht verurteilte ihn wegen vorsätzlichen Bankrotts in acht Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung. Die übrigen Fälle wurden im Hinblick auf die verurteilten Fälle eingestellt.

Es verblieben beiseite geschaffte Vermögenswerte von insgesamt rund 260.000 Euro. „Hierbei wurde insbesondere strafmildernd berücksichtigt, dass alle Ansprüche des geschädigten Kindes seitens des Angeklagten bezahlt wurden, jedoch unbezahlte Ansprüche der Krankenversicherungen gegen den Angeklagten verblieben“, so das Amtsgericht Augsburg.

AZ



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