Der Markt bittet zur Kasse

07.06.2011 | Stand 03.12.2020, 2:45 Uhr

Pfaffenhofen/Wolnzach (PK) Die Urteile im Strafprozess gegen Josef Schäch und Wolfgang Zwack sind rechtskräftig, nun stehen dem ehemaligen Landrat und Bürgermeister und seinem Kämmerer Zivilverfahren ins Haus: Der Markt Wolnzach stellt Schadenersatzforderungen in Höhe von rund 217 000 Euro.

Wegen Untreue wurde Josef Schäch (FW) zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und zu 80 000 Euro Geldauflage verurteilt, gegen seinen Kämmerer Wolfgang Zwack verhängte die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts München II drei Jahre Haft ohne Bewährung. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die beiden in den Jahren 2007 und 2008 ohne Wissen des Gemeinderates Kassenkredite aufgenommen und die zulässige Drei-Millionen-Euro-Grenze immer wieder deutlich überschritten haben. Durch diese rechtswidrigen Handlungen, so das Gericht, seien dem Markt Wolnzach Zinsbelastungen von über 180 000 Euro entstanden.
 

Als der Bundesgerichtshof Karlsruhe heuer am 4. Mai die Abweisung der beiden Revisionsanträge bekannt gab, wurde das am 16. Juni 2010 in München gesprochene Urteil rechtskräftig. Die strafrechtliche Seite ist somit abgeschlossen, juristisch gesehen geht die mit dem Amtswechsel im Wolnzacher Rathaus im Jahre 2008 aufgeflogene "Wolnzacher Finanzaffäre" allerdings noch eine Runde weiter: Im Zivilverfahren macht der Markt Wolnzach die entstandenen Zinsschäden von rund 180 000 Euro plus die aufwendigen Prüfungskosten durch den Kommunalen Prüfungsverband gegen Josef Schäch und Wolfgang Zwack geltend. Vorläufiger Streitwert: genau 217 615,30 Euro.

"Der Markt Wolnzach hat diese Klage auf Weisung der Rechtsaufsichtsbehörde eingereicht", erklärt Bürgermeister Jens Machold (CSU). Zur Wahrung der Verjährungsfristen musste diese Klage noch vor Abschluss des strafrechtlichen Verfahrens eingehen. Mit Abweisung der Revision durch den Bundesgerichtshof, so der Wolnzacher Rathauschef, sei das nun der Fall und das zivilrechtliche Verfahren komme ins Rollen.

Die Schadensersatzforderungen gegen seinen Amtsvorgänger und ehemaligen Pfaffenhofener Landrat Josef Schäch und den früheren Wolnzacher Kämmerer Wolfgang Zwack sind identisch, dennoch wurden gegen die beiden Beklagten zwei ganz unterschiedliche Verfahren angesetzt. Grund: Zwack war in seiner Zeit als Kämmerer des Marktes Wolnzach kein Beamter, sondern Marktangestellter, deshalb ist für die Forderungen gegen ihn das Arbeitsgericht zuständig. "Dort mahlen die Mühlen schneller", hatte Jens Machold – der Wolnzacher Bürgermeister ist bekanntermaßen selbst Jurist – noch vor kurzem gemutmaßt, die Bestätigung für die Richtigkeit dieser Ansicht hat er gerade in seinem Briefkasten gefunden: Das Arbeitsgericht München, Kammer Ingolstadt, hat den Wolnzacher Rathauschef nun im "Rechtsstreit Markt Wolnzach ./. Wolfgang Zwack" für Donnerstag, 25. August, 9.30 Uhr, als Zeugen vorgeladen.

Für Josef Schäch, der zum Zeitpunkt der Haushaltsmanipulationen Bürgermeister des Marktes und somit ein "Kommunaler Wahlbeamter", also eine Amtsperson war, ist dagegen das Bayerische Verwaltungsgericht zuständig. Einen Verhandlungstermin von dieser Seite gibt es noch nicht. "Beim Verwaltungsgericht dauert das halt einfach alles länger", erklärt Machold, dem eine "rasche Klärung sehr am Herzen liegt, damit die ganze Sache endlich zum Abschluss kommt". Zwar hätten die Anwälte des Marktes Wolnzach auch beim Verwaltungsgericht um ein "zeitnahes Verfahren" gebeten. "Das kann aber schon ein paar Monate dauern", meint Machold.

Der ehemalige Landrat und Wolnzacher Ex-Bürgermeister Josef Schäch erwartet das ihm bevorstehende Verfahren, will sich aber auf Anfrage nicht näher dazu äußern. Nur soviel: "Wenn der Markt Wolnzach es für richtig empfindet, gegen mich Klage zu erheben, nehme ich dies nur kommentarlos zur Kenntnis." Auch sein ehemaliger Kämmerer Wolfgang Zwack wollte sich zum anstehenden Zivilverfahren nicht äußern.

Zwei getrennte Verfahren, ein Streitwert. Dass das Strafgerichtsurteil gegen Josef Schäch und Wolfgang Zwack mit der Abweisung der Revisionsanträge in aller Deutlichkeit bestätigt wurde, steckt nach Ansicht des Wolnzacher Rathauschefs zumindest den Rahmen für den Zivilprozess ab. Machold: "Mit diesem Urteil ist ein Fehlverhalten der beiden Angeklagten eindeutig festgestellt worden." Inwieweit die beiden Beklagten für den Streitwert von 217 615,30 Euro verantwortlich sind, das müssen nun die jeweils zuständigen Gerichte klären.