Welchen Naturschutz meinen wir?

19.08.2020 | Stand 02.12.2020, 10:44 Uhr

Zum Artikel "Daddenstoa und Zittergras" (PK vom 12. August) ging folgender Leserbrief von Altlandrat Rudi Engelhard ein:Viele Landkreisbürger haben ein mulmiges Gefühl im Bauch, wenn sie die ausufernden Gewerbe- und Wohnbaugebiete im Landkreis sehen.

Zunehmend regt sich Widerspruch gegen weitere Neuausweisungen.

Mit dem Schlagwort "Der Mensch hat Vorgang" ist es nach meiner Ansicht nicht getan. Die Kunst der Politik kann es nicht sein, das eine Anliegen gegen das andere auszuspielen. Wir müssen immer und immer wieder versuchen, Kompromisse zu finden, damit Mensch und Natur miteinander auskommen. Bei 165 Menschen auf 100 Hektar Landkreisgebiet ist dies zugegebenermaßen nicht einfach.

Objektiv gesehen, können wir nicht behaupten, dass es um die Natur im Landkreis besonders gut bestellt ist. Der Waldanteil liegt bei 24 Prozent (Bayern 37 Prozent). Noch dramatischer ist der Anteil an Naturschutzgebieten. Hier haben wir mit 0,24 Prozent = 175 Hektar von 76000 Hektar Landkreisfläche einen verschwindend geringen Anteil. In Bayern liegt der Prozentsatz um das 8,3-fache höher (zwei Prozent der Landesfläche).

Nun hat der Landkreis in den letzten 20 Jahren unter meiner nicht unmaßgeblichen Mitwirkung rund 150 Hektar Naturflächen angekauft. Für mich ist auch ein jahrzehntelanger Wunsch, den Naturraum nördlicher Feilenforst zu erhalten und weiterzuentwickeln, mit der Kooperationsvereinbarung zwischen den Bayerischen Staatsforsten und dem Landkreis in Erfüllung gegangen.

Es zeigt sich, dass Naturschutz oft davon abhängt, dass die öffentliche Hand die notwendigen Pflegemaßnahmen auf eigenem Grundbesitz durchführt. Private Grundbesitzer per Bescheid dazu zu verpflichten, ist ein kaum gangbarer Weg.

In Deutschland und in Bayern ist man allein mit der Umsetzung der Maßnahmenpläne in den Flora-Fauna-Habitat-Gebieten (FFH) dermaßen im Rückstand, dass Bayern Strafzahlungen in Höhe von 90000 Euro täglich drohen.

Umso wichtiger ist es, dass der winzige Flächenanteil der Naturschutzgebiete im Landkreis, die ja zum großen Teil im öffentlichen Eigentum sind, ordentlich gepflegt werden. Hier scheiden sich aber die Geister. Manche engagierte Naturschützer glauben, Naturschutz sei es, die Flächen sich selbst zu überlassen. Dem liegt die Meinung zu Grunde, es würde sich von selbst ein natürliches Gleichgewicht einstellen.

Diese Theorie haben wir Menschen aber gründlich ausgehebelt, indem wir die Natur auf winzige Reservate zurück gedrängt haben. In der Natur herrscht das Recht des Stärkeren im Kampf um den Lebensraum, den Boden, das Wasser und das Licht. Durchsetzungsfähige Arten wie unsere Pionierbaumarten verdrängen weniger robuste Arten. Ein Ausweichen auf andere Standorte ist nicht möglich, denn diese hat der Mensch mit Maisäckern, Industrieanlagen usw. bereits in Beschlag genommen.

Siegfried Plank hat bei der Exkursion des Bund Naturschutz eindrucksvoll anhand von Beispielen dargelegt, wie sehr es notwendig ist, diese Restflächen von Menschenhand zu pflegen.

Tun wir das nicht, werden wir unsere letzten Naturrefugien im Landkreis wie die Nöttinger Viehweide, die Windsberger Hänge samt den zusätzlichen Landkreisflächen, das Rockoldinger Moos, die Restteile des Feilenmooses und nicht zuletzt die Oberstimmer Schacht verlieren. Frauenschuh, Mehlprimel, Trockenrasen, Wildbienen und Lurche haben da keine Chance.

Dies ist auch ein Teil des Artensterbens vor unser Haustüre, das eigentlich mit dem Volksbegehren gestoppt werden sollte.

Je zögerlicher die Maßnahmen durchgeführt werden, umso dramatischer sind die erforderlichen Eingriffe, um noch zu retten, was zu retten ist. Es genügt eben nicht da ein Bäumchen zu entfernen und dort einen Ast abzuschneiden. Um die "Verinselung" der Freiflächen zu vermeiden, ist es notwendig, diese miteinander so zu verbinden, dass der Regen und der Sonnenschein zu den Bodenpflanzen durchdringen können.

Man darf die Natur nicht statisch sehen. Die Bäume mit ihren Ästen wachsen massiv in die Freiflächen, werfen Samen ab und bilden Wurzelbruten aus. In meinem Hausgarten hat es die Haibuchenhecke innerhalb von 20 Jahren mühelos geschafft, die Distanz zu unserem Wohnhaus von zwölf Metern zuzuwachsen. Das Gras darunter ist aus Mangel an Licht und Wasser verschwunden.

Es gibt heute kaum noch Menschen, die mit ihren Schafen oder mit der Sense, mit Axt und Säge die Naturflächen pflegen. Es muss ja auch das Gras und der Heckenschnitt von den Flächen entfernt werden, um eine weitere Nährstoffanreicherung auf den Magerrasenflächen zu vermeiden. Um die Pflege sicherzustellen, muss dies soweit als möglich maschinell geschehen. Das bedeutet, die Bereiche müssen auch für Geräte zugänglich sein.

Es warten aber noch weitere Aufgaben. Es müssen beispielsweise eingestürzte Sandgrubenhänge wiederhergestellt werden, damit der Eisvogel und die Uferschwalben ihre Bruthöhlen anlegen können oder die verlandeten Gumpen müssen als Lebensräume der Amphibien wieder hergestellt werden. Damit geben wir den vom Aussterben bedrohten Arten eine Chance zum Überleben.

Für das alles gibt es behördenverbindliche Pflegepläne. Im Falle der Oberstimmer Schacht wurden diese erst vor Kurzem von einem Expertengremium im Beisein der Höheren Naturschutzbehörde sowie der Forstbehörde bestätigt und in den Einzelheiten ausgearbeitet. Die bereits durchgeführten Maßnahmen wurden als notwendig und richtig beurteilt. Der Naturschutzbeirat hat diese Pflegevorhaben einstimmig bestätigt. Ich bin jetzt sehr gespannt, ob der Mut besteht, diese auch umzusetzen.

Ich bin ein Anhänger eines Landschaftspflegeverbandes. Dieser macht aber nur Sinn, wenn die Bereitschaft besteht, die Naturflächen auch zu pflegen. Wenn sich die Anhänger der Meinung durchsetzen, man solle die Flächen sich selbst überlassen, dann brauchen wir auch keine solche Einrichtung.
Rudi Engelhard
Wolnzach