Pfaffenhofen
Winkelzüge gegen "Wolnzacher Verhältnisse"

Beim Wohnbauprojekt gegenüber dem Pfaffenhofener Volksfest will sich die Stadt gegen Lärmschutzklagen absichern

16.11.2018 | Stand 23.09.2023, 4:58 Uhr
Die Erdarbeiten an der Ecke Ingolstädter Straße/Ziegelstraße haben schon begonnen - im Hintergrund der nahe Volksfestplatz. Die Stadt will Lärmkonflikte zwischen Volksfest und neuer Wohnbebauung mit Bebauungsplan und städtebaulichen Verträgen vermeiden. −Foto: Brenner

Pfaffenhofen (PK) Seit heutigem Freitag arbeiten die Bagger auf dem ehemaligen Kaiser-Grundstück in Pfaffenhofen: An der Ecke Ingolstädter Straße/Ziegelstraße wird ein Bauträger bekanntlich ein größeres Wohnbauprojekt realisieren - in Nachbarschaft zum Volksfest. Das bereitet sowohl dem Landratsamt, als auch einigen Stadträten Bauchschmerzen. Was, wenn es Lärmschutzprobleme wie in Wolnzach gibt?

Wegen dieses Spannungsfelds zwischen Lärmschutz und Brauchtum hat der neue Bebauungsplan für das Areal den Behörden rund zwei Jahre lang Kopfzerbrechen bereitet. Nun aber kann er in Kraft treten: Den entsprechenden Satzungsbeschluss hat der Bauausschuss am Donnerstagabend mit 10:2 Stimmen gefasst - gegen die Stimmen von Florian Schranz und Hans Prechter (CSU). Denn zum Ende des Verfahrens hatte die Immissionsschutzbehörde am Landratsamt abermals Bedenken angemeldet, was mögliche Lärmschutzprobleme mit dem gegenüberliegenden Volksfest betrifft.

Die Stadtverwaltung teilt diese Sorgen aber nicht. "Das Risiko für eine Beschränkung des Volksfestbetriebes ist nicht zu erwarten", heißt es in der verabschiedeten Abwägung der Stadt. Mit den Vorgaben und Richtlinien im Bebauungsplan, insbesondere zum Schallschutz, seien nicht nur gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sichergestellt. Auch das Volksfest und die nahen Sport- und Freizeitanlagen könnten unverändert weiterbetrieben werden.

Wie Bürgermeister Thomas Herker (SPD) klarstellte, fährt die Stadt mit Bebauungsplan besser als ohne: "Dort besteht schon von früher her Baurecht und es könnte auch so schon gebaut werden", erklärte er die schwierige Gemengelage. "Da stehen wir mit Bebauungsplan besser da." Vorgeschrieben sind darin beispielsweise Schallschutzfenster. Außerdem dürfen in den Gebäuden dort, wo mit Überschreitungen der Lärmwerte zu rechnen ist, keine Schlaf- und Wohnräume liegen. Gegen mögliche Klagen künftiger Bewohner sichert sich die Stadt außerdem, wie es sich bei anderen Nachbarn bewährt hat, mit städtebaulichen Verträgen und sogenannten Immissionsdienstbarkeiten ab, die im Grundbuch eingetragen werden. Diese Zusatzabsicherungen sind privatrechtliche Verträge, dass die künftigen Bewohner den Volksfestlärm an elf Tagen im Jahr dulden müssen. Das ganze Paket sei eine "sehr tragfähige Lösung" für den konkreten Fall ,und eng mit Landratsamt sowie externen Juristen abgestimmt, fasste Stadtjurist Florian Erdle zusammen.

Altbürgermeister Prechter überzeugte das nicht: "Mir ist nicht wohl bei der Geschichte", sagte er frei raus und warnte vor "Wolnzacher Verhältnissen". Dem entgegnete Stadtjurist Erdle, dass die Vorkehrungen "kein Allheilmittel" seien, für diesen konkreten Fall aber eine solide rechtliche Grundlage schaffen würden. Eine 100-prozentige Sicherheit gäbe es im Fall von Nachbarklagen bei einem Volksfest in der Innenstadt aber nie - siehe Wolnzach. Oder wie Herker ein altes Sprichwort bemüht: "Vor Gericht und auf hoher See..."

Michael Kraus