Pfaffenhofen
Wichtige Datengrundlage

Interviewer für den Mikrozensus 2019 sind unterwegs

27.01.2019 | Stand 02.12.2020, 14:45 Uhr

Pfaffenhofen (PK) Auch im Jahr 2019 wird im Landkreis Pfaffenhofen, wie im gesamten Bundesgebiet, wieder der Mikrozensus durchgeführt.

Das teilt die Stadt Pfaffenhofen mit. Die Interviewer kündigen ihre Besuche zuvor schriftlich an und sie können sich mit einem Ausweis des Bayerischen Landesamts für Statistik legitimieren.

Nach Mitteilung des Landesamts werden im Laufe des Jahres rund 60000 Haushalte in Bayern von besonders geschulten Interviewern zu ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lage sowie in diesem Jahr auch zu ihrer Krankenversicherung befragt. Für den überwiegenden Teil der Fragen besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht.

Der Mikrozensus ist eine gesetzlich angeordnete Stichprobenerhebung bei einem Prozent der Bevölkerung, mit der bereits seit 1957 laufend aktuelle Zahlen über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung, insbesondere der Haushalte und Familien, ermittelt werden. Wie es in der Pressemitteilung des Landesamts heißt, enthält die diesjährige Befragung zudem noch Fragen zur Krankenversicherung. Neben der Zugehörigkeit zur gesetzlichen Krankenversicherung nach Kassenart werden auch die Art des Krankenversicherungsverhältnisses und der zusätzliche private Krankenversicherungsschutz erhoben. Die durch den Mikrozensus gewonnenen Informationen sind Grundlage für zahlreiche gesetzliche und politische Entscheidungen und deshalb für alle Bürger von großer Bedeutung.

Wie das Landesamt weiter mitteilt, finden die Mikrozensusbefragungen ganzjährig von Januar bis Dezember statt. Um die gewonnenen Ergebnisse repräsentativ auf die Gesamtbevölkerung übertragen zu können, ist es wichtig, dass jeder der ausgewählten Haushalte auch tatsächlich an der Befragung teilnimmt. Aus diesem Grund besteht für die meisten Fragen des Mikrozensus eine gesetzlich festgelegte Auskunftspflicht, und zwar für bis zu vier aufeinander folgende Jahre.

Datenschutz und Geheimhaltung seien umfassend gewährleistet. Auch die Interviewer sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet. Statt an der Befragung per Interview teilzunehmen, hat jeder Haushalt auch das Recht, den Fragebogen selbst auszufüllen und per Post an das Landesamt einzusenden.

Das Bayerische Landesamt für Statistik bittet alle Haushalte, die im Laufe des Jahres 2019 eine Ankündigung zur Mikrozensusbefragung erhalten, die Arbeit der Erhebungsbeauftragten zu unterstützen.