Geisenfeld
Weniger Kandidatenköpfe im Ortsbild

Stadtratsmehrheit will Plakatflut im Vorfeld von Wahlen begrenzen und nutzbare Flächen genau umreißen

25.05.2021 | Stand 23.09.2023, 18:48 Uhr
Plakatierung an einer Straßenlaterne vor der Bürgermeister-Stichwahl im März 2020. In Zukunft soll so etwas stark eingeschränkt werden. −Foto: Kohlhuber

Geisenfeld - In den Wochen vor einer Wahl sind sie im Stadtbild allgegenwärtig: Plakatständer mit den Köpfen der Kandidaten und den Wahlslogans der verschiedenen Gruppierungen. Diese Plakatflut soll nun eingedämmt und die Gemeindeverordnung entsprechend überarbeitet werden. So hat es der Geisenfelder Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung mit großer Mehrheit beschlossen.

Dem Beschluss zugrunde lag ein Antrag der USB/ILM-Fraktion, deren Sprecher Reinhard Bachmaier den Vorstoß einleitend begründete. Durch eine Plakatflut wie bei der jüngsten Kommunalwahl werde das Ortsbild "wochenlang stark beeinträchtigt". Überdies halte man Wahlwerbung in dieser Form "für Ressourcenverschwendung und auch nicht mehr für zeitgemäß", so Bachmaier. Einige umliegende Gemeinden hätten diesbezüglich bereits seit Jahren eine regulierende Verordnung. Darin sei festgelegt, dass allen Parteien im Vorfeld von Wahlen an festgelegten Stellen, zum Beispiel an den Ortsein- und -ausgängen, die gleiche Plakatfläche zur Verfügung gestellt wird. So etwas könne sich die USB/ILM auch für Geisenfeld gut vorstellen, ließ Bachmaier wissen - wobei Bürgermeister Paul Weber darauf hinwies, dass die Änderungen frühestens nach der Bundestagswahl im September in Kraft treten könnten.

Bei der Mehrheit des Stadtrats stieß der Antrag auf grundsätzliche Zustimmung - so auch bei Hans Schranner (CDG). Für viele Auswüchse bei der Plakatierung seien jedoch auswärtige Kreis- und Bezirksverbände verantwortlich, die "plakatieren, wo sie lustig sind" und sich auch schon um die bisher geltenden Bestimmungen der Gemeindeverordnung nichts scherten. Hier sei die Stadt aufgefordert, rigoroser durchzugreifen.

Auch FW-Fraktionssprecher Erich Erl fand die Idee, Wahlwerbung nur auf einheitlichen Plakatwänden stattfinden zu lassen, "prinzipiell gut" - schon alleine deshalb, weil man damit "kein Sturmproblem" mehr hätte. Allerdings stecke bei solchen Festsetzungen "der Teufel im Detail", so Erl. Könne man zum Beispiel mit einer entsprechend überarbeiteten Verordnung dann auch verhindern, dass in den Schaufenstern leerstehender Geschäfte oder auf privaten Grundstücken an den Straßenrändern plakatiert wird? Schließlich, so Erl, habe es bei den zurückliegenden Kommunalwahlen ja entsprechende Fälle gegeben.

Auch Josef Robin (AfD) fand die Idee, die Plakatierungen einzuschränken "grundsätzlich gut", schließlich leiste man damit ja auch einen Beitrag zum Umweltschutz. Allerdings müssten die Schautafeln dann auch vor Zerstörung geschützt werden, etwa durch Plexiglas, "weil man es als rechtskonservative Partei diesbezüglich nicht leicht" habe, so der Afd-Stadtrat. Man sei schon jetzt gezwungen, die eigenen Plakate extrem hoch zu hängen, "weil sie ansonsten sofort heruntergerissen werden".

Es waren aber auch Stimmen zu hören, die eine Begrenzung der Plakatierung ablehnten - und dafür durchaus ernstzunehmende Argumente anführten. "Ja, die Plakate fallen auf, und das Ortsbild ist für einige Wochen ein anderes - und das ist gut so", meinte etwa Andreas Aichele (CSU). Er halte es für "wichtig und richtig, dass es in der Stadt vor den Wahlen anders aussieht als üblich" - als Zeichen, dass sich hier gerade etwas Besonderes anbahnt - "quasi als Weckruf gegen die Politikverdrossenheit". Die Wahlen müssten auch optisch Thema in der Bevölkerung sein, die Plakate dürften deshalb nicht an den Rand gedrängt werden, meinte Aichele, der auch das Umwelt-Argument nicht geltenlassen wollte: "Alles an Plakaten, was wir von der CSU bei der letzten Wahl aufgehängt haben, war aus recyceltem Material. Und wer sich das Geld für die Plakate spart, investiert es eben in zusätzliche Flyer."

Für diese Argumentation gab es am Ende aber keine Mehrheit. Mit 19:4 Stimmen fasste das Gremium den Grundsatzbeschluss, die Gemeindeordnung über die öffentlichen Anschläge zu überarbeiten. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Vorschläge aus dem Antrag der USB/ILM "zu prüfen und einzuarbeiten".

GZ

Gerhard Kohlhuber