Weg für Mühlenerweiterung ist jetzt frei

05.08.2009 | Stand 03.12.2020, 4:45 Uhr

Die beiden Metallsilos, die an die Silotürme angebaut wurden, sind nur eine Übergangslösung, um das Lagerraumdefizit auszugleichen. Mit Baubeginn der Mühlenerweiterung sollen sie wieder verschwinden. Das Bundesverwaltungsgericht hat den Weg für das Projekt mit seinem Urteil jetzt freigemacht. - Foto: M. Hailer

Reisgang/Leipzig (PK) Mit ihrer Klage gegen die Erweiterung der Scheller-Kunstmühle in Reisgang ist die Sperlhof GmbH jetzt im Verwaltungsgerichtsverfahren auch in höchster Instanz vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gescheitert. Der Weg für das umstrittene Großprojekt ist damit frei.

Zwei Mal war der Kläger und Grundstücksnachbar der Reisganger Mühle bereits vor Gericht unterlegen: Im Dezember 2006 bestätigte das Verwaltungsgericht München den im Juni des gleichen Jahres ergangenen Genehmigungsbescheid des Pfaffenhofener Landratsamtes im Zuge des immissionsschutzrechtlichen Änderungsverfahrens und Ende Dezember 2008 verwarf der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) die Berufung des Klägers gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Das Urteil erfolgte unter anderem mit dem Hinweis, dass weitere Rechtsmittel (Revision) "nicht zugelassen" sind.

Die Baumaschinen konnte Mühlenbesitzer Josef Scheller, der in das Projekt mehr als 15 Millionen Euro investieren und unter anderem ein neues Mühlengebäude und zwei weitere Silotürme mit 60 Metern Höhe errichten will, aber trotzdem noch nicht anrollen lassen. Weil der VGH ihm die Möglichkeit zur Revision nicht einräumte, legte Geschäftsführer Klaus Böswirth, Geschäftsführer der Sperlhof GmbH, eine so genannte "Nichtzulassungsbeschwerde" beim Bundesverwaltungsgericht ein.

Diese Beschwerde wurde jetzt in höchster Verwaltungsgerichtsinstanz zurückgewiesen, wie der Pfaffenhofener Kurier von Scheller-Anwalt Professor Dr. Ferdinand Kuchler erfuhr. "Kurz und bündig" habe das Gericht entschieden und so sei auch die Urteilsbegründung ausgefallen – das erklärte der Spezialist für Bau- und Umweltrecht in der Münchener Kanzlei von Clifford Chance und Inhaber eines Lehrstuhls an der Fachhochschule Weihenstephan gegenüber dem PK.

Laut Kuchler hatte sich der Kläger bei der Nichtzulassungsbeschwerde vor allem auf einen Punkt gestützt: Die geplante Mühlenerweiterung werfe Rechtsfragen auf, die nicht nur den Einzelfall betreffen, sondern grundsätzliche Bedeutung für eine Vielzahl weiterer Fälle hätten. Dieser Argumentation habe sich das Gericht aber nicht angeschlossen, wie das Urteil zeigt.

Die "normalen Rechtsmittel" seien damit ausgeschöpft, so Kuchler. Als allerletzte Möglichkeit bleibe dem Kläger nun nur noch eine Verfassungsbeschwerde. Für den Fall, dass Klaus Böswirth wirklich das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe anrufen sollte – was dieser in einer ersten Reaktion auf den Leipziger Richterspruch für "eher unwahrscheinlich" hielt (siehe getrennten Bericht) –, könnte die Scheller-Seite der dortigen Verhandlung laut Rechtsanwalt Kuchler "mit großer Gelassenheit" entgegensehen, zumal sie auch keine aufschiebende Wirkung für den Baubeginn mehr hätte.

Für eine Verfassungsbeschwerde seien der Zeitrahmen eng gesteckt – sie muss innerhalb eines Monats eingelegt werden – und die Anforderungen "sehr hoch". Der Kläger müsste nachweisen, in einem Grundrecht verletzt zu sein. Nachdem die Rechtmäßigkeit des Genehmigungsbescheides mittlerweile von drei Gerichten bestätigt worden sei, dürfte auch eine Verfassungsbeschwerde nach Kuchlers Einschätzung keine Aussicht auf Erfolg haben. Er hofft deshalb, dass der Kläger nun akzeptiert, "dass er das Projekt nicht verhindern kann".