Reichertshausen
Unterwegs im Datendschungel

Verwirrend, aber informativ: Vortrag zu neuer EU-Regelung

15.05.2018 | Stand 02.12.2020, 16:24 Uhr
Interessierte Vereinsvertreter aus dem Landkreissüden sind in Reichertshausen zusammengekommen, um sich von Daniel Steffen beim Datenschutz auf den neuesten Stand bringen zu lassen. −Foto: Foto: Steininger

Reichertshausen (hsg) Voll besetzt ist der Saal am Montag im Gasthof Fuchs in Reichertshausen gewesen - mit Verantwortlichen aus Vereinen, mit Hobby- und Berufsfotografen und Bürgern, die privat oder beruflich mit persönlichen Daten umgehen müssen.

Die unterliegen ab dem 25. Mai den verschärften Bedingungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union.

Was bei Datenerhebung und -speicherung künftig zu beachten ist, erläuterte Daniel Steffen, Datenschutzbeauftragter (DSB-TÜV) und Geschäftsführer der Köschinger Digitalagentur Novinet unter der Überschrift "Willkommen im Datendschungel". Die komplexe Thematik umfasste 75 Vortragsfolien. Betroffen sind Unternehmen, für die überdies ab zehn Mitarbeitern ein Datenschutzbeauftragter ernannt werden muss. So wie auch Vereine und alle, die digital fotografieren. Denn durch die in digitalen Bilddateien enthaltenen Exif-Daten werden nicht nur Bildelemente, sondern auch eine Menge zusätzlicher Daten erhoben. Somit unterliegen diese Fotos schon bei der Aufnahme der DSGVO, bei Zuwiderhandlungen drohen Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro, zumindest aber Abmahnungen, Untersagungen und Schadensersatzforderungen. Ausnahmen gibt es bisher lediglich für die institutionalisierte Presse, den Rundfunk und die für sie arbeitenden Journalisten und Unternehmen.

Vereine, die mit Fotos von ihrer Jubiläumsfeier auf sich aufmerksam machen möchten, oder ein Reisebüro, das Fotos von Urlaubern auf seine Homepage stellt, verhalten sich ab dem 25. Mai im Zweifel datenschutz- und damit rechtswidrig, so Steffen. Freie Fotografen oder Amateure, die Handyfotos auf der Straße schießen, brauchen eine schriftliche Einwilligung der abgebildeten Personen - eine völlig unrealistische Forderung. Und die anvisierten Personen müssten vorher genau über die Art der Verwendung der Bilder aufgeklärt werden. "Böswillig könnte man sagen: Wer eine Personengruppe mit der Spiegelreflex Baujahr 1973 fotografiert und alle Abgebildeten danach um die Ecke bringt, ist juristisch auf der sicheren Seite - zumindest in Sachen Foto", ironisierte dazu der Journalist Jörg Heinrich.

Aber auch bei Vereinsmitgliedern greift die DSGVO bei der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten und bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, die gespeichert werden sollen.

Gleichzeitig wachsen die Rechte der Betroffenen, was Auskünfte, Berichtigungen oder Löschungen betrifft, erläuterte der Fachmann. Das stellt viele ehrenamtlich Tätige vor Probleme - was dem Vereinswesen sicher nicht zuträglich sein wird. Hinzu kommen Fragen der Sicherheit der Datenverwaltung, der Umgang mit sensiblen Daten oder die Zulässigkeit einer Videoüberwachung.

Weitere Themen waren der Zugriff auf Daten oder Inhalte von Bewerbungen, aber auch Webseiten und die damit in Zusammenhang stehende Mediennutzung, Newsletter oder Cookies. Das alles trug zur Verwirrung der rund 90 Zuhörer bei, die auf Initiative der CSU-Ortsverbände von Reichertshausen, Ilmmünster, Scheyern und Hettenshausen und der Gewerbevereinigung IHR der Einladung gefolgt waren. Insbesondere aus den Reihen der Vereine kamen gezielte Fragen, die Steffen überwiegend beantworten konnte. "Aber wir warten noch auf konkrete Aussagen der Regierung, insbesondere was die digitale Fotografie anbelangt", fügte der Fachmann an. Am Ende richtete Steffen den Appell an die Teilnehmer, die kommende Verordnung letztlich positiv zu sehen. Die diene dem Selbstschutz. "Es kann einfach nicht sein, dass ein jeder alles von uns wissen darf. "