Geisenfeld
Umstrittene Stellplätze

Räte heißen Zahnarztpraxis und Nachverdichtung gut

11.10.2018 | Stand 02.12.2020, 15:29 Uhr

Geisenfeld (pat) Aus einer langen Tagesordnung, die der Geisenfelder Bauausschuss am Mittwochabend abzuarbeiten hatte, stachen lediglich drei Punkte heraus.

Interessant war vor allem die Errichtung einer Zahnarztpraxis direkt gegenüber der Geisenfelder Polizeidienststelle.

Früher stand an der Abzweigung von der Nöttinger Straße in die Hopfenstraße zur Linken ein kleines Häuschen, das inzwischen abgerissen ist. Dort sollen Praxis und Wohnung in einem zweigeschossigen Gebäude untergebracht werden, das mit einer Tiefgarage unterkellert wird. Das Gremium sagte dem Antragsteller grundsätzliche Unterstützung zu. Dennoch kam es bei der Abstimmung zu einer Gegenstimme von Michael Merus von den Christlichen Demokraten Geisenfeld (CDG). Er hatte im Grunde genommen nichts gegen das Bauvorhaben an sich. Ausgerechnet an dieser doch recht unübersichtlichen Abzweigung vom üblichen Grundsatz der Stadt abzuweichen, direkt in der Kurve mehr als zwei Einfahrten von der Hopfenstraße auf das Grundstück zu erlauben, missfiel Merus jedoch grundlegend. Er war von neun Räten der einzige, der das Vorhaben aus diesem verkehrsrechtlichen Grund ablehnte. Von der Hopfenstraße her plant der Antragsteller nämlich nicht nur die Tiefgaragenzufahrt, sondern auch noch mehrere Stellplätze, von denen aus die Autos allesamt direkt auf die Straße zurückstoßen. Der Rest der Räte im Bauausschuss begrüßten hingegen die Tatsache, dass vor der Praxis überhaupt zusätzliche Stellplätze, die zusätzlich zur Tiefgarage gar nicht zwingend vorgeschrieben wären, entstehen.

Ebenfalls kontrovers wurden die nur vorübergehend genehmigte Lagerhalle und die direkt benachbarten Bürocontainer samt Überdachung auf dem Gelände von Getränke Fuchs in Engelbrechtsmünster bewertet. Mit lediglich 7:3 Stimmen erteilte das Gremium dem Betreiber nachträglich die Aufstellung der Halle und der Container. Allerdings dürfen diese nicht dauerhaft an Ort und Stelle bleiben. Sie müssen spätestens am 31. Dezember 2022 wieder zurückgebaut werden. Angeblich bemühe sich der Betreiber um ein alternatives Areal, auf dem der Getränkemarkt danach weitergeführt werden könne. Aber im städtischen Bauamt sind dazu ebenso wenig Neuigkeiten bekannt wie zur Grundsatzfrage, ob der Getränkemarkt überhaupt dauerhaft über das Jahr 2022 hinaus betrieben wird.

Noch nicht ganz fix ist die künftige Bebauung des Grundstücks am Geisenfelder Ilmgrund, auf dem im Dezember 2017 ein Stadel abgebrannt war. Bei dem Unglück wurde auch das Wohnhaus in Mitleidenschaft gezogen. Grundsätzlich will der Besitzer das Gebäude abreißen und es durch ein Fünf-Parteien-Haus ersetzen. Diese Nachverdichtung wird vom Bauausschuss zwar positiv gesehen. Die Einfahrt in die Tiefgarage soll der Planer aber noch einmal überdenken. Daher wurde der Bauantrag zurückgestellt.

Keine Erlaubnis erhält die MAL Wohnbau GmbH, im Zeller Rosenweg ein Doppelhaus zu errichten. Zwei Vollgeschosse lässt der Bebauungsplan nämlich nicht zu. Das Vorhaben wurde einstimmig abgelehnt. Die Wohnbaugesellschaft müsse eine Bebauungsplanänderung beantragen, um das Blatt zu wenden, hieß es im Gremium.