Wolnzach
Tatort Instagram: Wolnzacher wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt

35-Jähriger kontaktierte Zwölfjährige unmittelbar nach seiner Haftentlassung

06.07.2021 | Stand 23.09.2023, 19:36 Uhr
Vor dem Amtsgericht Neuburg musste sich jetzt ein 35-Jähriger wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verantworten: Er war eine Zwölfjährige angegangen, nachdem er gerade aus der Haft wegen einer ähnlichen Straftat entlassen worden war. −Foto: dpa

Wolnzach/Neuburg - Über Instagram hat der Mann sie aufgefordert, sich auszuziehen und ihm ein Video von sich zu schicken: Weil sich eine Zwölfjährige nach dieser dubiosen Kontaktaufnahme ihren Eltern anvertraut hat, konnte der Verantwortliche jetzt zur Rechenschaft gezogen werden. Der 35-Jährige aus der Marktgemeinde Wolnzach wurde am Dienstag vor dem Amtsgericht Neuburg zu einem Jahr und acht Monaten Haft verurteilt.

Er hat es nicht zum ersten Mal getan: Nach Auskunft des Gerichts war der Mann bereits einschlägig vorbestraft, war schon 2019 vor dem Amtsgericht Neuburg zu eineinhalb Jahren Haft wegen ähnlicher Straftatbestände verurteilt worden.

Gerade aus der Haft entlassen, gab er seinem Trieb jedoch erneut nach und durchstöberte die sozialen Medien nach potenziellen Opfern: Doch die Zwölfjährige, die er über Instagram kontaktierte, ging keineswegs auf seine Wünsche ein, sondern alarmierte stattdessen ihre Eltern, die sofort Anzeige erstatteten.

"Damit gibt dieser Fall ein Beispiel dafür, wie sich Kinder und Jugendliche und auch Eltern in solchen Fällen verhalten sollten", sagt dazu Amtsrichterin Isabell Streif, Pressesprecherin des Amtsgerichts Neuburg. "Nur so können solche Straftaten verhindert oder aufgeklärt werden."

Nun stand der Wolnzacher also am Dienstag erneut vor dem Amtsgericht Neuburg, zum zweiten Mal innerhalb kurzer Zeit. Und wieder ging es um sexuellen Missbrauch. Der Angeklagte räumte den Tatvorwurf nach Auskunft des Gerichts in allen Punkten ein, war voll geständig. Er sei sich seiner Triebe bewusst und wolle sich in Therapie begeben, eine entsprechende Therapeutin habe er auch schon gefunden, so das Gericht.

Weil sich der Angeklagte voll geständig zeigte, fiel am Dienstag vor dem Amtsgericht Neuburg auch ein endgültiges Urteil: Der 35-Jährige muss wieder ins Gefängnis, nachdem er selbiges gerade erst verlassen hat. Dieses Mal brummte ihm der Vorsitzende Richter ein Jahr und acht Monate auf, Bewährung ausgeschlossen.

Zum Tatvorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern kamen nämlich zusätzlich noch der Vorwurf der Beschaffung pornografischer Schriften und letztendlich auch noch der Verstoß gegen Auflagen: Bereits einschlägig vorbestraft war dem Mann der Kontakt zu Minderjährigen per Gericht eigentlich ausdrücklich verboten.

WZ

Karin Trouboukis