Reichertshausen
Streit um Schrebergärten in Steinkirchen

Rainer Wehse sieht bei Kündigung der Parzellen Willkür - Gemeinde verweist auf Anfragen weiterer Bürger

15.11.2019 | Stand 23.09.2023, 9:28 Uhr
Mit einem Sit-in protestierte Rainer Wehse vor dem Rathaus in Reichertshausen. −Foto: Steininger

Reichertshausen (PK) Mit einem Sit-in vor dem Rathaus hat der Reichertshausener Bürger Rainer Wehse vor Kurzem gegen die Entscheidungen der Gemeinde zur Schrebergartenanlage in Steinkirchen protestiert.

Er sieht sich selbst "Opfer der Gemeinderats-Willkür" , wie auf seinem selbstgefertigten Plakat zu lesen war.

Hintergrund der Protestaktion ist ein Streit mit der Gemeinde Reichertshausen, der auf einer Kündigung einzelner Gartenanlage-Parzellen seitens der Gemeinde beruht. Damit ist Rainer Wehse keinesfalls einverstanden, er beklagt unter anderem die erneute Wegnahme von zwei Parzellen, die er bisher "gepachtet und intensiv bewirtschaftet" hatte und zwangsweise seit September an neue Gartenbewerber abgeben musste.

Schon im Jahr 2014 habe er zwei Parzellen ebenfalls zwangsweise abgeben müssen. Darunter ein Streifen entlang der Ilm, den die Gemeinde "illegal" an ihn verpachtet habe, weil einer Verordnung nach eine landwirtschaftliche Bebauung gar nicht zulässig sei. Das habe die Gemeinde nicht am Kassieren der Pachtsumme gehindert, so Wehse. Die Schäden aus den viermaligen Kündigungen beziffert er mit 4000 Euro für Umsiedlung von Gewächsen und die Urbarmachung einer ihm zugeteilten neuen Parzelle als Ausgleich, die detailliert aufgeführten Kosten für verlorene Pflanzen betragen zusätzlich rund 6000 Euro. Eine Kompensation für das Verlorene habe er nie erhalten, bedauert der Kleingärtner. Im Jahr 2018 wurde allen Pächtern "ohne Angabe stichhaltiger Gründe gekündigt", schreibt Wehse, zum 1. September 2019 wurde das Gelände neu zur Verpachtung freigegeben, drei neue Parteien kamen hinzu, zu Lasten seiner laut Wehse "bestgepflegten, intensiv genutzten Parzellen", die er abgeben musste. Dagegen legt er Widerspruch ein und argumentiert, man hätte stattdessen ungenutzte Gärten anderer Gärtner verpachten sollen. Außerdem besitze die Gemeinde unmittelbar angrenzend ein Grundstück, das weitgehend brachliegt und genügend Platz für neue Pächter biete. Überdies habe die Gemeinde von Anbeginn an versäumt, eine Gartenordnung zu erstellen.

Ganz anders sieht das die Verwaltung. Laut Kämmerin Ulrike Schlund hatte die Gemeinde nie die Absicht, eine Gartenordnung zu erstellen. Die nämlich müsste kontrolliert werden, würde unverhältnismäßig großen Verwaltungsaufwand verursachen und die Pachtkosten in die Höhe treiben.

Der Streifen an der Ilm musste ab Juni 2005 auf Anordnung des Bauamtes des Landratsamtes Pfaffenhofen zur ordnungsgemäßen Unterhaltung der Ilm freigemacht werden, so die Verwaltung. Der gleiche Flächenumfang wurde laut Verwaltung dem westlichen Pachtgrundstück von Wehse als Ausgleich zugeschlagen. Das von Wehse genannte unmittelbar angrenzende Grundstück sei zum Teil Pausenplatz der Schule in Steinkirchen, außerdem führt darüber ein laut Gemeinde "vielgenutzter Weg von der Kirche zur Straße nach Oberhausen". Der westlich angrenzende Acker gehöre der Kirche und sei an einen Landwirt verpachtet, so Ulrike Schlund.

Die Gemeinde habe im August 2018 die Kündigungen für alle Pächter mit Wirkung zum September 2019 ausgesprochen, da vier neue Pächter um Flächen angefragt hatten. Mit fast 700 Quadratmetern hatte Rainer Wehse nach Ansicht der Gemeinde einen unverhältnismäßig großen Anteil an der Gesamtfläche. Deshalb musste er an neue Pächter Flächen abgeben, trotzdem verbleiben ihm nach Rechnung der Verwaltung immer noch rund 500 Quadratmeter Gartenfläche. Der Kündigungszeitraum hätte genügend Raum gelassen, wertvolle Pflanzen und Einrichtungen zu versetzen, die Kündung sei form- und fristgemäß erfolgt. Dem Gesuch des Ehepaars Wehse, alle Flächen zu behalten, könne nicht stattgegeben werden, da der Beschluss des Gemeinderats zur Kündigung rechtlich bindend sei. Außerdem seien die neuen Pachtverträge vom Ehepaar Wehse unterzeichnet worden und stellen für die Gemeinde ein Einverständnis dar.

Hans Steininger