Pfaffenhofen
Straub zum PAG: "Ein Mehr an Bürgerschutz"

Wolnzacher CSU-Abgeordneter hat für umstrittenes Polizeiaufgabengesetz gestimmt

18.05.2018 | Stand 02.12.2020, 16:22 Uhr
  −Foto: Kerstin Netz

Pfaffenhofen (rs) Nach einer hitzigen Debatte hat der Bayerische Landtag am Dienstagabend mit der Mehrheit der CSU das neue, umstrittene Polizeiaufgabengesetz (PAG) beschlossen. Auch der Wolnzacher CSU-Landtagsabgeordnete Karl Straub stimmte für das Gesetz. In einer aktuellen Pressemitteilung zeigt er sich überzeugt, "dass das neue Bayerische Polizeiaufgabengesetz ein Mehr an Bürgerschutz schafft und gleichzeitig der Polizei die notwendigen Mittel gibt, um optimal für die Sicherheit unserer Bürger zu sorgen."

Mit dem neuen Polizeiaufgabengesetz wolle der Staat das Menschenmögliche tun, um für die Sicherheit seiner Bürger zu sorgen und sie vor Straftaten in der realen und digitalen Welt zu schützen, so Straub: "In unserem Verfassungsstaat geht es immer wieder darum, das Spannungsverhältnis von Freiheit und Sicherheit angesichts neuer Bedrohungslagen, Kriminalitätsphänomenen und technischen Errungenschaften neu auszutarieren." Dass die Polizei dafür ein neues, modernes Gesetz benötige, habe im Vorfeld eigentlich niemand bezweifelt. In einer Gesellschaft, die anscheinend zunehmend gewaltbereiter werde und verrohe, im Kampf gegen Terroristen, Waffen- und Drogendealer und Amokläufer müsse die Polizei Möglichkeiten im präventivenBereich bekommen, um schwere und schwerste Straftaten von vorneherein zu verhindern, so der CSU-Abgeordnete. Die Kritik am PAG stuft Straub als "unsachlich und teilweise völlig überzogen" ein. Insbesondere in den sozialen Medien seien erschreckend falsche Darstellungen verbreitet und unbegründete Ängste geschürt worden.

Als "Skandal" stuft es Straub ein, dass das neue PAG von Gegnern in die Nähe der Nazijustiz gerückt wurden sei - "und das unwidersprochen von der SPD und den Grünen." Beispielsweise werde in der aktuellen Diskussion die Kategorie der sogenannten "drohenden Gefahr" so dargestellt, asl würde jeder anlasslos zum Verdächtigen. Straub: "Dabei wird verkannt, dass die polizeilichen Befugnisse bei einer drohenden Gefahr an enge Voraussetzungen gebunden sind und selbstverständlich auch hier tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen müssen, dass ein Schaden an einem bedeutenden Rechtsgut zu erwarten ist." Eine drohende Gefahr liege dann vor, wenn aufgrund von Tatsachen erhebliche Angriffe auf Leib, Leben, Gesundheit oder die persönliche Freiheit zu erwarten seien oder solche Angriffe erhebliche Auswirkungen auf diese Rechtsgüter haben könnten. "Es droht also tatsächlich Schlimmes, ohne dass sich jedoch Zeit und Ort der Tat schon konkretisiert haben. Ein frühzeitiges Einschreiten gegen Angriffie von Kriminellen hilft damit Leben retten", so Straub, der auch darauf verweist, dass die Polizei selbstverständlich immer das mildeste Mittel zur Gefahrenabwehr wählen müsse.