Schweitenkirchen
Verwirrung statt Klarheit

Beim umstrittenen Kiesabbau bei Schellneck reden Gemeinderat und Landratsamt aneinander vorbei

14.09.2017 | Stand 02.12.2020, 17:30 Uhr

Die Kiesgrube bei Schellneck wird heiß diskutiert. - Foto: Schmid

Schweitenkirchen (sdb) Ob überhaupt und - falls ja - mit welchem Material die Kiesgrube bei Schellneck verfüllt werden darf, ist weiter unklar. Ein Schreiben des Landratsamtes an den Gemeinderat brachte statt der erhofften Klarheit nur noch mehr Verwirrung in die Angelegenheit.

Das an einen Unternehmer verpachtete Gelände bei Schellneck wird seit 2009 bewirtschaftet und für das Areal liegt sogar ein Antrag auf Erweiterung des Kiestrockenabbaus vor. Der Unternehmer möchte aus der Grube noch mehr Kies entnehmen und sie mit leicht bis mäßig belastetem Bodenmaterial wieder auffüllen - so wie es ihm bisher schon erlaubt war. Zunächst hatte der Gemeinderat zugestimmt, doch kurz danach den Beschluss auf Anregung von Katharina Lemle (FWG/WGS) wieder kassiert. Sie hatte herausgefunden, dass im ganzen Landkreis kein belastetes Material verfüllt werden darf. Zudem hatte Manfred Daniel vom Wasserzweckverband Paunzhausen die Fließrichtung des Otterbachs zu bedenken gegeben. Demnach dürfe die Grube nur mit unbelastetem Material verfüllt werden. Das Ganze liegt vier Jahre zurück. In der Juli-Sitzung hätte nun über die Verlängerung der Abbauerlaubnis entschieden werden sollen - doch die eingereichten Unterlagen waren inzwischen veraltet. Die Räte lehnte daher eine Verlängerung ab. Auf dieser Sitzung kochten die Gemüter hoch, es gab heißen Debatten, die in der offenen Frage endeten, wo Bauunternehmen belastetes Erdmaterial entsorgen sollten. Zudem wurde gemutmaßt, Penzenstadler spiele auf Zeit, um am Ende belastetes Material von der Autobahn zu verfüllen

Am Dienstag stand das Thema erneut auf der Tagesordnung, denn das Landratsamt bestätigte die Bedenken der Gemeinde nicht. Geschäftsführer Peter Linke verlas ein Schreiben, wonach die Gemeinde eine Verfüllung von unbelastetem Material angeblich verweigere. Der Standort gelte zwar als empfindlich, aber unbelastetes Material könne bedenkenlos verfüllt werden. Die Räte verstanden daraufhin die Welt nicht mehr, alle schüttelten nur den Kopf.

"Das ist eine klassische Themaverfehlung", meinte Dominik Siebler (FUB). Katharina Lemle ergänzte: "Was soll das? Wir sind doch nicht dagegen!" Dem Treiben des Unternehmers werde kein Einhalt geboten. "Es ist immer weiter abgebaut worden und das Loch wird immer größer." Außerdem sei bekannt, dass da mal etwas verfüllt worden sei, was nicht unter die Erde gehöre. Auch Bürgermeister Albert Vogler (CSU) ergänzte, dass der Unternehmer bis jetzt keine Fristen zur Rekultivierung eingehalten, sondern alles liegen gelassen habe. Der Antragsteller habe bisher keine Auflagen und Fristen aus der bisherigen Genehmigung, was die Wiederverfüllung und Rekultivierung betrifft, eingehalten.

Dass die Genehmigungsauflagen nach Kenntnisstand der Gemeinde vom Landratsamt ebenfalls nicht weiter geahndet wurden, fügte Vogler außerdem an. Die Begründung des Landratsamtes für die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens sei vom Gemeinderat nicht nachvollziehbar - und hat nach Meinung des Gremiums nur bedingt mit dem vorliegenden Tekturantrag zu tun. Auch die zitierten Feststellungen des Wasserwirtschaftsamtes in dem Schreiben bezögen sich lediglich auf den Abbau an sich und nicht auf die zeitlichen Vorgaben der Rekultivierung. Einstimmig beschloss der Gemeinderat daher, bei seiner bisherigen Meinung zu bleiben und dem Landratsamt diese noch einmal zu verdeutlichen.