Geisenfeld
Schon 43 Hektar an neuen Flächen für grünen Strom

Grundsätzliches Ja zu Freiflächen PV-Anlage im Bereich Schillwitzried - "Flickenteppich" oder beabsichtigte Verteilung?

03.05.2022 | Stand 08.05.2022, 3:34 Uhr
Die orange-farbenen Schraffierungen (oben) zeigen den Standort der beiden beantragten Flächen. −Foto: Skizze: Stadt Geisenfeld

Geisenfeld - Über 36 Hektar: Das ist die Gesamtfläche der neuen Freiflächen-PV-Anlagen auf Geisenfelder Gemeindegebiet, die sich derzeit im Genehmigungsverfahren befinden.

Entstehen sollen sie in den Bereichen Engelbrechtsmünster, Untermettenbach, Rottenegg, Brunn und Ilmendorf. Jetzt machte der Stadtrat für eine weitere, sieben Hektar große Anlage den Weg frei, und zwar in der Gemarkung Schillwitzried.

Basis auch für den aktuellen Antrag sind die Richtlinien, die der Geisenfelder Stadtrat Ende April vergangenen Jahres verabschiedet hat. Danach sind Freiflächen-Photovoltaikanlagen nicht mehr nur auf so genannten Konversionsflächen (frühere Kiesgruben, Flächen entlang von Autobahnen oder Bahnlinien) möglich, sondern in einem deutlich größeren Umfang auch auf landwirtschaftlichen Flächen. Heißt konkret: In jeder Gemarkung der Großgemeinde dürfen maximal drei Prozent der jeweiligen landwirtschaftlichen Fläche (zu der Ackerland, Hopfengärten und Grünland zählen) für PV-Anlagen genutzt werden - mit einer zusätzlichen Deckelung auf maximal zehn Hektar pro Gemarkung.

Schillwitzried zählt dabei zu jenen Bereichen, die hier bisher noch außen vor sind. Das soll sich nun ändern. Mit Schreiben vom 30. März haben zwei örtliche Grundeigentümer die Aufstellung eines Bebauungsplanes für ein Sondergebiet zur Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage in der Gemarkung Schillwitzried beantragt. Laut Antrag soll sich die Anlage dabei auf zwei Teilflächen verteilen - die eine rund 700 Meter nördlich des Weilers Schafhof, die andere 900 Meter nordwestlich davon.

Den Antragstellern ging es dabei zunächst um einen Grundsatzbeschluss. Sollte dieser positiv ausfallen, werde man das für eine endgültige Genehmigung notwendige Standortgutachten nachreichen, hieß es. Und diese Vorentscheidung fiel positiv aus. Man halte die betreffenden Flächen "grundsätzlich für einen geeigneten Standort", lautet der mit großer Mehrheit gefasste Stadtratsbeschluss.

Die drei Gegenstimmen kamen, wie schon bei allen gleich gelagerten Anträgen, von der BLG und der AfD. Die drei Räte wiederholten ihre Kritik am entstehenden "Flickenteppich" und an der "Zerstörung" wertvollen Ackerlandes. "Das Windhund-Rennen ist eröffnet", meinte etwa Günter Haslbeck (BLG). "Wer am schnellsten ist, kommt zum Zug - egal, ob eine Fläche geeignet ist oder nicht. "

Bürgermeister Paul Weber (USB) hielt dagegen. Gerade vor dem Hintergrund der derzeitigen politischen Lage hätten auch Kommunen eine Verantwortung im Bestreben um die Energie-Unabhängigkeit des Landes. Zur Kritik am "Flickenteppich" erklärte Weber, dass es gerade das Bestreben der Stadt sei, die Flächen gerecht übers Gemeindegebiet zu verteilen. "Ich möchte mir nicht die Reaktion der Bürger eines Ortsteils ausmalen, wenn wir dort alle Flächen konzentrieren würden. "

Die Stadt habe mit ihrer Richtlinie "Dynamik reingebracht", konstatierte Wolfgang Hollweck (USB), und auch vom städtischen Umweltreferenten Reinhard Bachmaier (USB) gab es eine Anmerkung, und zwar zur Wertigkeit der unterschiedlichen Nutzung der landwirtschaftlichen Flächen: Die Kritiker sollten sich mal vor Augen halten, "dass der Energieertrag von PV-Anlagen 20 Mal größer ist als der von Maisanbau".

kog