Pfaffenhofen
Schneller zum Traumhaus

Ministerium will Genehmigungsfrist für Bauanträge beschränken - es gibt auch Zweifel an positivem Effekt

15.10.2019 | Stand 23.09.2023, 8:59 Uhr
Künftig sollen Bauanträge in maximal 90 Tagen bearbeitet sein, ansonsten würde die Genehmigung als erteilt gelten. −Foto: Severin Straßer, Strasser, Severin, Markt Indersdorf

Pfaffenhofen (PK) Um die Wohnungsnot zu bekämpfen, wollen Bayerns Bauminister Hans Reichhart und Ministerpräsident Markus Söder (beide CSU) die Genehmigungsverfahren für Bauanträge auf maximal 90 Tage beschränken. Wenn Landratsämter oder andere Genehmigungsbehörden innerhalb dieser Frist nicht über sie entscheiden, sollen die Anträge automatisch als genehmigt gelten. Im Gegenzug sollen die Bauverwaltungen mehr Personal bekommen. Den ganz großen Effekt wird das neue Gesetz laut Landratsamtssprecher Christian Degen in Pfaffenhofen aber wohl nicht haben.

"Nach dem Kenntnisstand unserer Bauverwaltung soll dieses Beschleunigungsinstrument nur für Wohnbauvorhaben gelten. Diese Verfahren können bereits derzeit deutlich schneller verbeschieden werden als Gewerbe- oder sonstige Großvorhaben", sagt Degen. "Als problematisch zeigt sich meistens die mangelnde Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen. Auch eine etwaige erforderliche Fachstellenbeteiligung wirkt sich unter Umständen nachteilig auf einen zügigen Verfahrensabschluss aus."

Bei unkomplizierten Wohnbauvorhaben könnten die Antragsteller schon jetzt davon ausgehen, dass die Verbescheidung nach Abschluss der Fachstellenbeteiligung und bei vollständig vorliegenden Unterlagen innerhalb von 90 Tagen erfolgt. Genau Daten, wie lange Bauanträge im Schnitt beim Landratsamt liegen, erfasst die Behörde allerdings nicht.

Präzisere Angaben kann Degen noch nicht machen. "Den Landratsämtern wurde bislang kein Gesetzesentwurf zur geplanten Novelle der Bayerischen Bauordnung übermittelt. Welche Probleme sich im Vollzug ergeben könnten, hängt jedoch maßgeblich von der konkreten gesetzlichen Ausgestaltung beziehungsweise der etwaigen Vollzugshinweise ab. So wird die 90-Tages-Frist wohl nicht zu laufen beginnen können, ehe vollständige Unterlagen zum Bauantrag vorliegen. Die Vollständigkeit muss gegebenenfalls durch die Behörde zeitnah nach Eingang des Antrags schriftlich bestätigt werden."

Offen sei derzeit auch, was passiert, wenn sich im Laufe des weiteren Verfahrens ergebe, dass weitere Unterlagen wie eine schalltechnische Untersuchung erforderlich werden, oder wie die zwei Monate, die der Gemeinde für die Erteilung des Einvernehmens zur Verfügung stehen müssen, im Fristenlauf untergebracht werden sollen. "Die geäußerten Absichten, die aus Bürgersicht durchaus begrüßenswert sind, werfen in der Ausgestaltung des Vollzugs derzeit noch viele Fragen auf, die hoffentlich durch den Gesetzesentwurf beantwortet werden können."

Pfaffenhofens Stadtjurist Florian glaubt durch das geplante Gesetz nicht an zusätzlichen Druck für das städtische Bauamt. Im Rahmen der sogenannten kleinen Delegation darf die Stadt Baugenehmigungen für Wohngebäude im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes erteilen. "Die Dreimonatsfrist ist für einen regulären Genehmigungsprozess kein Problem", sagt Erdle. "Man sollte davon ausgehen, dass Behörden im Jahr 2019 bürgerfreundlich sind." Voraussetzung seien aber vollständige Unterlagen. Wenn was fehle, dürfe die Frist im Zweifel nicht zu laufen beginnen. "Das Beschleunigungsgesetz darf nicht dazu führen, dass geschlampt wird."

Kritisch sieht Erdle die geplante Regelung für größere Bauvorhaben - wenn sich mehrere Fachstellen der Genehmigungsbehörde äußern müssen. Denn bislang wandert der Bauantrag in solchen Fällen von Fachstelle zu Fachstelle. "Die E-Akte könnte hier Vorteile bringen", sagt er.

Der frühere Pfaffenhofener Bürgermeister Hans Prechter engagiert sich heute als stellvertretender Vorsitzender für den Pfaffenhofener Haus- und Grundeigentümerverein. Er befürwortet die Gesetzesinitiative. "Es ist zu begrüßen, dass Druck auf die Verwaltungen ausgeübt wird", sagt er. "Bis jetzt läuft es eher schleppend." Dass zukünftig jeder Bauantrag, über den binnen drei Monaten nicht entschieden ist, als genehmigt gelten soll, werde dazu führen, dass Genehmigungen schneller erteilt werden.

Bauträger Hans Irchenhauser zweifelt dagegen am Sinn der geplanten Gesetzesänderung. "Wenn ich alles beinander habe, bekommen ich meine Baugenehmigung auch jetzt schon nach drei bis fünf Monaten", sagt er. "Aber eigentlich wollen alle, dass das Wohnen günstiger wird." Es seien nicht die langen Genehmigungsverfahren, die die Kosten in die Höhe treiben würden. Dafür seien eher Vorgaben der Kommunen hinsichtlich der Begrenzung der Anzahl von Wohnungen oder zum Bau von Tiefgaragen verantwortlich. Wenn in einem Haus nur sechs statt acht Wohnungen erlaubt seien, erhöhe das die Fixkosten enorm. Irchenhauser: "Ob das Gesetz da den gewünschten Effekt erzielen wird? Ich glaube, nein."

Severin Straßer