Pfaffenhofen
Saugt ihr schon oder rußt ihr noch?

Feuerwehren im Landkreis Pfaffenhofen sind beim Kampf gegen Diesel-Emissionen unterschiedlich weit

19.11.2018 | Stand 23.09.2023, 5:00 Uhr
Die Umkleide ist im selben Raum wie die Diesel-Fahrzeuge: Deshalb hat man bei der Freiwilligen Feuerwehr in Pfaffenhofen auch schon vor sieben Jahren die neue Absauganlage installieren lassen, so Erster Kommandant Roland Seemüller. −Foto: Brenner

Pfaffenhofen (PK) Weil die Umkleiden der Feuerwehren meist im selben Raum wie die Dieselfahrzeuge sind, müssen die Ehrenamtlichen vor den Emissionen geschützt werden. Die entsprechende Verordnung gibt es seit 1986, 2008 wurde in Technischen Regeln konkretisiert, was genau zu tun ist. Trotzdem haben es im Landkreis Pfaffenhofen noch nicht alle getan.

Bei der Pfaffenhofener Feuerwehr stehen im Gerätehaus etliche Fahrzeuge, direkt dahinter hängt die Ausrüstung. "Die Ehrenamtlichen verbringen hier im Dienst einige Zeit, da müssen wir sie natürlich vor den Diesel-Emissionen schützen", sagt Kommandant Roland Seemüller. Deshalb gibt es bei der Feuerwehr Pfaffenhofen seit einigen Jahren im Gerätehaus sowie in denen der drei Ortteilfeuerwehren Uttenhofen, Tegernbach und Ehrenberg Absauganlagen im Wert von insgesamt rund 50.000 Euro.

Das Prinzip ist eigentlich recht einfach, erklärt Seemüller: Den Schlauch bringen die Feuerwehrler nach jedem Einsatz wieder per Hand am Auspuff der Dieselfahrzeuge an. Sobald der Alarm losgeht, spring auch die Absaugung automatisch an - und die als krebserzeugend geltenden Diesel-Emmissionen werden über Rohre an der Decke nach draußen gesaugt. Sobald das Fahrzeug rausfährt, fällt der Schlauch automatisch über ein Magnetsystem wieder ab - schließlich zählt für die Feuerwehrler beim Rausfahren jede Sekunde.

In Pfaffenhofen gab es übrigens auch schon vorher eine Absauganlage, so Seemüller. Sie führte über den Boden und war irgendwann nicht mehr so leistungsstark, "deshalb haben wir uns für die Modernisierung entschieden."

Hintergrund ist die Gefahrstoffverordnung aus dem Jahr 1986, die der Staat erlassen hat, so Eugen Maier, Sprecher der Kommunalen Unfallversicherung Bayern (KUVB). Mit der Verordnung sollen die Arbeitnehmer und Freiwillige vor der krebserzeugenden Wirkung der Dieselmotor-Emissionen geschützt werden. Sie gilt für Bestandsbau und für Neubauten. "Sie sind für die Freiwilligen Feuerwehren verbindlich." Grundlage sind die Technischen Regeln für Gefahrstoffe "Abgase von Dieselmotoren", welche die Gefahrstoffverordnung konkretisieren und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2008 im Gemeinsamen Ministerialblatt bekanntgegeben wurden.

Die Infos gingen natürlich auch an die Feuerwehren des Landkreises - und wurden heiß diskutiert, wie man aus Feuerwehrkreisen erfährt: Während die einen sie für absolut sinnvoll für den Schutz der Freiwilligen erachteten, argumentierten andere, so schlimm seien die Abgase nicht. Fakt ist: Für alle Abstellbereiche sämtlicher Feuerwehrhäuser gilt grundsätzlich, dass Diesel-Emissionen beim Starten und Ein- oder Ausfahren so abzuführen sind, dass keine Personen gefährdet werden.

Und hier kommt die Absaugung ins Spiel: "Eine Absaugung ist immer erforderlich, wenn in der Fahrzeughalle aus zwingenden Gründen noch persönliche Schutzausrüstungen untergebracht sind." Ausgenommen sind Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen (Euro 5). Natürlich gibt es auch Ausnahmen, doch dann gelten allerhand Voraussetzungen, zum Beispiel müssen die Abstellbereiche von der Umkleide oder Aufenthaltsräumen getrennt sein und die Fahrzeuge müssen unmittelbar nach dem Starten ausfahren.

Obwohl die Technischen Regeln schon lange bekannt sind, hat man noch nicht überall im Landkreis Pfaffenhofen die Gerätehäuser mit Absauganlagen ausgestattet.

In Schweitenkirchen sollen Ende des kommenden Jahres sämtliche Feuerwehrhäuser im Gemeindegebiet auf dem aktuellen Stand sein, so der Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Schweitenkirchen, Maximilian Roßner. Das werde die Gemeinde insgesamt rund 30.000 Euro kosten.

Bei der Freiwilligen Feuerwehr Geisenfeld ist man auch auf der Zielgeraden, so Kommandant Johann Rottler. "Sechs Gerätehäuser haben wir in den vergangenen Jahren umgerüstet.", Das koste pro Haus ungefähr 7000 Euro. Er hält die Regeln für durchaus sinnvoll. "Man merkt schon die Verrußung", so Rottler. Sowohl an den Wänden als auch an der Schutzkleidung der Feuerwehrler. Zwei Gerätehäuser stehen noch aus, eines soll nächstes und eines übernächstes Jahr umgerüstet werden. In drei Fällen ist keine Absauganlage nötig, so Rottler. Denn in zwei Häusern ist die Umkleide getrennt vom Fahrzeugraum, so Rottler. Und in einem Fall zieht ein Traktor das Dieselfahrzeug aus dem Gerätehaus, auch hier seien die Feuerwehrler folglich vor Emissionen sicher.

In Reichertshausen gibt es bereits bei den Feuerwehren in Reichertshausen und in Steinkirchen Absauganlagen, die laut Bürgermeister Reinhard Heinrich (CSU) insgesamt rund 17.100 Euro gekostet haben. Anders sieht es in den Ortsteilen Langwaid, Pischelsdorf und Paindorf aus. Hier allerdings handelt es sich um kleinere Fahrzeuge, die deshalb auch grundsätzlich von der Technischen Regel ausgenommen sind, so der Bürgermeister. "Uns ist aber auch klar: Ruß ist Ruß." Deshalb werde man nun mit den Feuerwehren sprechen und wenn sie sich aus gesundheitlichen Gründen auch bei den kleineren Fahrzeuge einen Schutz wünschten, dann werde der Gemeinderat sich umgehend damit befassen. Das gelte übrigens auch für Langwaid, wo das neue Feuerwehrhaus bekanntlich in der vergangenen Sitzung aus Kostengründen zurückgesetzt wurde. "Da wäre eine Absauganlage auch jetzt schon in dem alten Gebäude denkbar", so Heinrich. "Diese kann nämlich bei einem Umzug mitgenommen werden."

 

Wie verpflichtend ist es?

Zwar ist es verbindlich für die Freiwilligen Feuerwehren, die Gefahrstoffverordnung umzusetzen, doch die Technischen Regeln enthalten nur "Empfehlungen und technische Vorschläge dafür, auf welche Art und Weise die Forderungen umgesetzt werden können", so Eugen Maier von der Kommunalen Unfallversicherung Bayern (KUVB)."Generell sind Technische Regeln nicht rechtsverbindlich. " Allerdings können Unternehmen davon ausgehen, dass sie auf der sicheren Seite sind, wenn sie sie umsetzen. Umgekehrt wird es rechtlich heikel. Dann nämlich "muss er beweisen, dass er mit dieser Lösung mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Versicherten erreicht", so Maier. Dennoch räumt der Gesetzgeber den Unternehmen insgesamt viel Spielraum bei der Umsetzung ein: So gibt es laut Maier keine Übergangszeiträume, in der die Gefahrstoffverordnung umgesetzt werden muss. Allerdings: Bei Verstößen gegen die Verordnung darf die KUVB die Maßnahmen zum Schutze der Versicherten per Anordnung durchsetzen, so Maier. Aufsichtspersonen der KUVB haben das in der Vergangenheit auch schon praktiziert, so Maier. dbr

Desirée Brenner