Wolnzach
Rechtsstreit um Volksfest zieht sich in die Länge

Anwohnerin klagt wegen Lärm: Verkündungstermin am Landgericht auf 10. März verschoben

18.02.2021 | Stand 23.09.2023, 5:06 Uhr
Wie laut ist das Volksfest und ist der Lärm für die Nachbarn zumutbar? Darum geht es in dem Zivilprozess am Landgericht Ingolstadt, den eine Anwohnerin angestrengt hat. Eine wichtige Rolle spielen dabei die gemessenen Lärmwerte. −Foto: WZ-Archiv/Rebl

Wolnzach - Dass heuer wegen der Corona-Pandemie das Wolnzacher Volksfest stattfindet, ist mehr als unwahrscheinlich. Fraglich ist daneben aber auch, wie es generell in Zukunft mit dem Traditionsfest am aktuellen Standort weitergeht. Eine Entscheidung in dem bereits im Januar 2019 begonnenen Verfahren wegen der Lärmklage einer Volksfest-Anwohnerin ist beim letzten Verhandlungstag am 18. November am Landgericht Ingolstadt bekanntlich nicht gefallen. Inzwischen ist auch der Januar verstrichen, für den damals ein weiterer Termin in Aussicht gestellt worden war - Neues gibt es in der Sache aber noch nicht. Der ursprünglich für den 27. Januar anberaumte Verkündungstermin wurde laut Jürgen Häuslschmid, Pressesprecher des Landgerichts Ingolstadt, auf den 10. März verschoben - "auf Antrag einer Partei".

Nach Auskunft von Bürgermeister Jens Machold (CSU) hat der Beklagtenvertreter, also der Anwalt der Marktgemeinde Wolnzach, die Verschiebung beantragt, "da die Gegenseite in ihrem Schriftsatz sehr viele Fragen gestellt hat, die mit aller Genauigkeit beantwortet werden sollen". Alle diese Punkte kläre der Anwalt immer in Rücksprache mit der Marktgemeinde und dem Sachverständigen. Das sei in dem Umfang in der Kürze der Zeit nicht machbar gewesen. "Wir legen dabei Wert auf höchste Genauigkeit", so Machold. Deshalb habe man die Verlegung des Termins beantragt.

Zu dem Verkündungstermin, der nun am 10. März stattfinden soll, brauchen die Parteien nicht persönlich zu erscheinen, die Entscheidung wird zugestellt. Es handelt sich dabei um einen Termin, in dem das Gericht eine von ihm gefällte Entscheidung lediglich verkündet, ohne dass erneut verhandelt wird. Die Entscheidung kann entweder ein Urteil oder Teilurteil sein oder aber auch eine andere Entscheidung, etwa ein Beweisbeschluss darüber, wie noch weiter zu verfahren ist. Ob im März in Sachen Volksfestlärm ein Endurteil verkündet wird, bleibt also abzuwarten.

Bereits im Januar 2019 nahm der von der Anwohnerin angestrengte Zivilprozess seinen Auftakt am Landgericht Ingolstadt. Dabei geht es letztlich um die Frage, ob der von der Festhalle ausgehende Lärm für die Nachbarin zumutbar ist. Nach dem Prozessauftakt gab es im Jahr 2019 noch einen weiteren Termin Anfang Juli, der aber nur wenige Minuten dauerte: Der Richter verkündete dabei, dass es keines neuen Lärmgutachtens bedürfe, sondern dass das bereits im Auftrag des Marktes erstellte Gutachten als Grundlage für das weitere Vorgehen dienen soll.

Im November vergangenen Jahres wurde das Verfahren fortgesetzt, dabei ging es neben den bereits erfolgten umfangreichen Lärmschutz-Maßnahmen an der Festhalle vor allem um die fachlich teils sehr komplizierten Details des genannten Gutachtens, die ein Akustik-Sachverständiger erläuterte. Eine Entscheidung fiel am Ende nicht, aber es wurde der Verkündungstermin am 27. Januar angesetzt, der nun aber verschoben wurde.

Der Streit um den Volksfestlärm gärt aber nicht erst seit 2019, sondern hat eine noch längere Vorgeschichte. Schon seit Jahrzehnten fühlt sich die Anwohnerin nach eigenen Angaben vom Lärm des elftägigen Volksfests massiv beeinträchtigt; 2014 schließlich richtete sie deshalb eine Petition auf Einhaltung der Lärmgrenzwerte an den Landtag - der Markt Wolnzach reagierte umgehend mit einer Gegenpetition zum Erhalt des Volksfests. Rund drei Jahre beschäftigten diese Petitionen, zu denen mehrmals ein Runder Tisch einberufen wurde. Im Juli 2017 schließlich entsprach der Landtag mit der Auflage zur zeitlich befristeten Umsetzung eines Lärmschutzkonzepts durch den Markt beiden Petitionen.

Vom Tisch war der Lärmstreit deswegen aber noch lange nicht: Kurz darauf klagte die Anwohnerin vor dem Verwaltungsgericht gegen die Baumaßnahmen zur Lärmminderung. Das Gericht segnete die Containerbehausung im Oktober 2018 ab, allerdings ist auch dieses Verfahren noch nicht abgeschlossen, da die Klägerseite in Berufung ging.

Was den parallel dazu laufenden Zivilprozess am Landgericht Ingolstadt betrifft, kann Bürgermeister Jens Machold, der selbst Jurist ist, den weiteren zeitlichen Verlauf auch mit Blick auf den 10. März nur schwer einschätzen. Genaues könne man nicht sagen. "Aber wir gehen davon aus, dass es sich heuer entscheiden wird, zumindest erstinstanzlich'", so Machold.

Keine nähere Stellungnahme gibt es vonseiten der Klägerin. Auf Anfrage unserer Zeitung meldete sie zurück, ihr sei weder ein neuer Termin vom beziehungsweise am Landgericht mitgeteilt worden noch ein Grund für die Verschiebung.

WZ

Katrin Rebl