Pfaffenhofen
Racheaktion vor Gericht

Abgewiesener Gast beschuldigt 20-Jährigen, den Hitlergruß gezeigt zu haben - Verfahren wird eingestellt

13.04.2021 | Stand 25.10.2023, 10:22 Uhr

Pfaffenhofen - Mit einer besonders fiesen Aktion hat sich ein ungebetener Gast gerächt, den ein 20-Jähriger unsanft abgewiesen hatte.

Der 20-Jährige saß mit seiner Freundin in einer lauen Julinacht auf der Terrasse ihres Elternhauses im nördlichen Landkreis, als gegen halb zwei der Eindringling mit zweieinhalb Promille sturzbetrunken am Gartenzaun auftauchte, angeblich, um eine Zigarette zu schnorren. Weil er sich trotz Aufforderung nicht trollte, schubste ihn Markus M. , 20, (Name geändert) zu Boden und handelte sich damit eine Anzeige ein: Körperverletzung.

Damit nicht genug: Markus M. habe ihm dreimal den Hitlergruß gezeigt, diktierte er der Polizei ins Protokoll. In der Gerichtsverhandlung sah Jugendrichter Ulrich Klose dafür keine Beweise und stellte das Verfahren ein.

Markus M. erweckt auf der Anklagebank nicht den Eindruck einer Neonazi-Dumpfbacke. "Der wollte mir bloß eine reinwürgen", erklärt er die Anzeige-Aktion. "Was er damit sagen will", präzisiert sein Ingolstädter Verteidiger Klaus Wittmann, "er hat den Hitlergruß nicht gezeigt. " Wieso auch: Sein Mandant sei Betriebsrat und vertrete als solcher auch die Interessen der ausländischen Mitarbeiter, "mit Nazis hat er nichts zu tun".

Ob es sich hier vielmehr um ein banales Eifersuchtsdrama handelt, wird vor Gericht nicht erörtert. Tatsache ist, dass die Freundin von Markus M. den mitternächtlichen Gast kannte. Sie ist als Zeugin geladen, will sich aber an überhaupt nichts mehr erinnern können. "Ich habe das mit psychologischer Hilfe verdrängt", erklärt sie, "das hat mich alles so mitgenommen. " "Aber sie werden doch noch wissen, wann das passiert ist", insistiert der Richter. "Nein", entgegnet sie. "War's im Frühjahr, im Sommer oder im Herbst? " "Keine Ahnung", beharrt Bibi F. . So viel ist ihr allerdings dann doch zu entlocken: Sie kannte den ungebetenen Gast, sei raus, um ihn zum Gehen zu bewegen, ohne Erfolg allerdings, und deshalb sei dann Markus M. gekommen und habe ihn an der Schulter gepackt. Dabei seien die beiden dann zu Boden gegangen. Und der Hitlergruß? Den hat Bibi F. nicht gesehen. Ob's weitere Zeugen gegeben habe, fragt Klose. Nein, erinnert sich Bibi F. , zwei Freunde von Markus hätten am frühen Abend vorbeigeschaut, seien dann aber wieder gegangen, immerhin galten ja die Corona-Einschränkungen.

"Es gibt keinen Hinweis auf einen Hitlergruß", erklärt Klose, und was das Schubsen angelangt, "da hast du wohl überreagiert", sagt er zum Angeklagten. Er stellt das Verfahren ein. "Du kannst gehen. " Auch Bibi F. ist bereits gegangen, allerdings schon vor längerer Zeit - sie ist mit Markus M. nicht mehr befreundet.

PK

Albert Herchenbach