Pfaffenhofen
Straub wirbt um Verständnis

03.02.2015 | Stand 02.12.2020, 21:42 Uhr

Pfaffenhofen (rs) Es ist beim Nein geblieben: Der Wolnzacher CSU-Abgeordnete Karl Straub hat sich wie erwartet „linientreu“ verhalten und gestern im Landtag gegen die Annahme einer Massenpetition gestimmt, mit der 82 000 Bürger den Stopp der Startbahn-Planungen am Münchner Flughafen gefordert hatten. In einem Offenen Brief wirbt Straub jetzt um Verständnis für seine Entscheidung – „auch wenn diese mit Sicherheit nicht nur auf Gegenliebe stößt.“

„Menschlich und populistisch“ wäre es am einfachsten für ihn gewesen, für die Petition zu votieren, da sein Stimmkreis in Flughafennähe liegt, schreibt Straub. Dennoch habe er das nicht getan, denn: Die dritte Startbahn sei zwar „sicher kein Projekt, das wir heute, morgen oder übermorgen brauchen“, aber der Flughafen habe nun einmal großen Anteil daran, dass Bayern sich in einer wirtschaftlichen Spitzenposition befinde. Und auch viele Landkreisbürger hätten doch Arbeit in einem der großen Konzerne, die hier tätig seien oder im davon profitierenden Mittelstand gefunden, gibt Straub zu bedenken. Der Vorstandsvorsitzende eines DAX-Konzerns habe in diesem Zusammenhang vor Kurzem erklärt, dass ein Stopp der dritten Startbahn zwar keine unmittelbaren Auswirkungen hätte, aber damit ein „schleichender Prozess“ in Gang gesetzt werde – und Stillstand bedeute nun einmal Rückschritt. Dem schließe er sich voll an, so Straub: „Wir wollen, dass auch unsere Enkel noch ihre Heimat und ihre hoch qualifizierte Arbeit in Bayern finden können und nicht in China oder sonst irgendwo auf der Welt.“ Sein Wunsch sei es, „Bayern reich an Chancen für die nachfolgenden Generationen zu machen“, beteuert der CSU-Politiker. Obwohl er vor diesem Hintergrund gegen den Stopp der Ausbaupläne gestimmt habe, werde er die Bedenken der Startbahngegner weiter berücksichtigen und jederzeit für Gespräche offen sein, versichert der Landtagsabgeordnete in seinem Brief. Unterm Strich sei es jetzt in Sachen Flughafen „sinnvoll, die noch anhängige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision abzuwarten.“