Pfaffenhofen
Wenn keiner fragt und keiner was sagt

Nach Vorlage des Rechtsgutachtens: Wirrwarr um die "Generalsanierung" der Ilmtalklinik wird wohl kein juristisches Nachspiel haben

01.03.2018 | Stand 02.12.2020, 16:45 Uhr

Der Ilmtalklinik steht eine Generalsanierung bevor, die vermutlich 2020 startet. - Foto: Straßer

Pfaffenhofen (PK) Die Aufsichtsräte der Ilmtalklinik durften ihre Absolution bei einer Sitzung in der vergangenen Woche empfangen. Ihnen kann im Zusammenhang mit dem Wirrwarr um die "Generalsanierung" der Ilmtalklinik juristisch keine Pflichtverletzung zur Last gelegt werden. Zu diesem Schluss kommen die Pfaffenhofener Topjus Rechtsanwälte in einem 73-seitigen Gutachten, das am Mittwochnachmittag auch dem Kreisausschuss in nicht öffentlicher Sitzung erläutert wurde.

Auch die Vorgänger der derzeitigen Geschäftsführer, in deren Amtszeit verschiedene Planungsphasen fielen, sowie die Projektsteuerer müssen mit keinem juristischen Nachspiel rechnen. Allerdings: Nach der Lektüre des unserer Redaktion vorliegenden Rechtsgutachtens, liegt der Schluss sehr nahe, dass sich in dieser Affäre rund um die millionenschweren Sanierungspläne keiner der Akteure mit Ruhm bekleckert hat. Plakativ ausgedrückt: Niemand fragte was, niemand sagte was.

Was war geschehen? Ob im Aufsichtsrat, im Landratsamt oder im Kreistag: Auf allen Ebenen war man - wie die Beteiligten versichern - stets davon ausgegangen, dass unter dem Begriff "Generalsanierung" selbstredend eine Sanierung aller Krankenhausbereiche zu verstehen sei. Als aber nach der Übernahme der Geschäftsführung durch Ingo Goldammer und Christian Degen ans Licht kam, dass die Projektsteuerer bei Planungen und Kostenschätzungen die Physikalische Therapie, die Küche, den Bereich der Arztpraxen sowie das komplette Verwaltungsgebäude außen vor gelassen hatten, herrschte im Aufsichtsrat helle Aufregung, da man ja nie beschlossen hatte, die Generalsanierung derart einzuschränken. Man zog die Notbremse und stoppte die Planungen erst einmal. Zudem bekam die renommierten Kanzlei Topjus den Auftrag, zu klären, ob Geschäftsführung und/oder Aufsichtsrat der Klinik sowie das mit Projektsteuerungsleistungen beauftragte Ingenieurbüro ihre gesellschaftsrechtlichen und vertraglichen Pflichten in Zusammenhang mit der geplanten Generalsanierung erfüllt hatten. Und: Ob - falls dies nicht der Fall sein sollte - Haftungsansprüche gegen sie durchgesetzt werden könnten.

Was den Aufsichtsrat betrifft, stellte sich für die Gutachter unter anderem die Frage, ob das Gremium eventuell doch über den wahren Umfang der Sanierungspläne informiert worden war - Belege dafür fanden die Juristen nicht. Auch der heiß diskutierten Frage, wie es denn sein kann, dass keiner der Aufsichtsräte - darunter ausgewiesene Bauexperten - sich einmal nach dem genauen Umfang der Sanierung erkundigte, gingen die Gutachter nach. Ihr Fazit: "Es gab keine konkreten Ansatzpunkte für den Aufsichtsrat, Zweifel darüber zu haben, dass es sich um eine umfassende, alle Bereiche betreffende Sanierung handelte..." Und: "Insgesamt musste es sich für die Aufsichtsratsmitglieder nicht aufdrängen, hier Nachfragen zu tätigen, sondern der Aufsichtsrat durfte auf die sorgfältige Prüfung und Entscheidung seitens der Geschäftsführung vertrauen." Unterm Strich: Keine Verletzung der Überwachungspflicht.

Und bei der früheren Geschäftsführung, die den Aufsichtsrat allem Anschein nach nicht über die eingedampfte Planung informiert hatte? Da halten die Gutachter eine Verletzung von Pflichten zumindest für "nicht ausgeschlossen". Aber: Sie raten dennoch vom Versuch ab, Schadensersatzansprüche geltend zu machen, denn: Erst einmal gebe es keine klaren Nachweise dafür, dass durch Ausklammerung von Klinikbereichen aus der Planung ein bezifferbarer Schaden entstanden sei. Zudem seien die Geschäftsführer für die fraglichen Jahre bereits entlastet worden - ganz davon abgesehen, dass wegen der bei ihrem Ausscheiden aus der Klinikleitung getroffenen vertraglichen Vereinbarungen die Durchsetzung von Ansprüchen ihnen gegenüber "kaum möglich" sein dürfte.

Bleiben die Projektsteuerer. Ihnen hätte man nach Einschätzung der Juristen eine Pflichtverletzung vorwerfen können, falls sie die Geschäftsführung nicht über die eingeschränkte Planung informiert haben sollten. Doch das weist das beauftragte Büro mit Nachdruck zurück. Die Projektsteuerer pochen darauf, dass die früheren Geschäftsführer ihnen gegenüber ausdrücklich festgelegt hätten, dass die Praxisflächen, die Küche und die physikalische Therapie erhalten bleiben müssten. In den schriftlichen Vereinbarungen ist dazu zwar laut Gutachten nichts zu finden, aber: Der Vertrag zwischen Klinikgeschäftsführung und Projektsteuerern enthält erstaunlicherweise nicht die sonst sogar bei kleineren Projekten übliche Klausel, nach der Änderungen nur schriftlich vorgenommen werden können. Die Folge: Sollte es - wie es das Planungsbüro versichert - neben dem Vertrag weitere Vereinbarungen zwischen Geschäftsführung und Projektsteuerern gegeben haben, wären sie bindend, selbst wenn sie nur mündlich erfolgt sein sollten, so die Juristen. Vor diesem Hintergrund und auch weil ein Schadensnachweis schwer zu führen sein dürfte, wird's also auch hier nicht g'richtsmassig werden.

Schrammen im Vertrauensverhältnis sind allerdings entstanden. Dementsprechend kündigte Landrat Martin Wolf (CSU) an, dass man die weitere Kooperation mit dem Planungsbüro "kritisch prüfen" werde. Die Klinikgeschäftsführung hofft aber auf eine Fortsetzung der Zusammenarbeit, da ein Wechsel des Planungsbüros erheblichen Zeitverzug mit sich bringen würde. Nach dem Kreisausschuss wird die Ilmtalklinik nächste Woche den Kreistag beschäftigen. Dabei sollen dem Vernehmen nach auch noch kritische Fragen mit Zielrichtung Aufsichtsrat und Aufsichtsratsvorsitzender beantwortet werden, die Markus Käser (SPD) in der nicht öffentlichen Sitzung eingebracht hat.