Pfaffenhofen
Familienkrieg endet vor Gericht

Schwiegersohn provoziert 77-Jährigen und filmt seinen Wutausbruch - auch die Tochter sagt gegen ihn aus

12.01.2018 | Stand 02.12.2020, 16:58 Uhr
Vor Gericht landete ein Familienstreit aus dem Landkreis. −Foto: dpa

Pfaffenhofen (PK) Ein gnadenloser Familienkrieg: Der Schwiegersohn provoziert den Vater seiner Frau, filmt mit dem Handy den Wutausbruch und zeigt seinen Schwiegervater dann mit diesem angeblichen Beweis wegen Nötigung an. Im Prozess sagte auch die Tochter aus - gegen den eigenen Vater.

Der angeklagte Heinrich K. (alle Namen geändert) ist ein großer, kräftiger Mann, aber jetzt versagt ihm die Stimme: "Ich bin jetzt im 78. Lebensjahr, mein Lebtag habe ich mir nichts zu schulden kommen lassen - und jetzt werde ich jeden Tag gepiesackt und beleidigt." Mit Schimpfworten, von denen "alter Drecksack" noch das harmloseste ist.

Heinrich K. hatte sich in den 60er-Jahren mit seiner Frau im mittleren Landkreis einen Bungalow gebaut, den er, als die beiden Töchter erwachsen wurden, aufstockte. Jede bekam so in der ersten Etage eine Eigentumswohnung. Eigentlich ein Traum für familienliebende Eltern, die Kinder und Enkel so nah bei sich zu haben. "Wir galten im Ort als Vorzeigefamilie", sagt Heinrich K. Aber sein Traum entwickelte sich zum Albtraum. Erst recht, als seine Frau starb, die immer wieder Frieden stiftete, wenn es Krach gab. Jetzt brach der offene Krieg aus.

Wer ihn anzettelte, warum es wohl schon früher zwischen Vater und einer der Töchter - die andere war ausgezogen - gärte, blieb in der Verhandlung offen. Ausführlich dargelegt wurden dagegen die verbalen Schlachten, die vor allem vor dem Haus in aller Öffentlichkeit ausgetragen wurden. Fast 20 Minuten schildert Heinrich K. die Demütigungen, die er, wie er sagt, "jeden Tag" hinnehmen muss. Wenn er sich zum Beispiel beklagte, dass oben die Teppiche über der Balkonbrüstung ausgeschlagen wurden und der Dreck auf seinen Terrassentisch flog, dann wurde ihm von Tochter oder Schwiegersohn beschieden: "Du hältst die Schnauze!" Gern auch wurden Zettel und Fotos ans Garagentor geheftet, die der Nachbarschaft mitteilten, wie Hermann K. sich wieder aufgeführt haben soll. Der 77-Jährige knickte schließlich ein und quartierte sich während der letzten zwei Jahre immer öfter bei einem Freund in München ein.

Amtsgerichtsdirektor Konrad Kliegl lässt den Angeklagten geduldig ausreden, der zwischen Wut, Verzweiflung, Ohnmacht und Traurigkeit immer wieder mit den Tränen kämpft. "Ich will doch nur eines: Dass meine Töchter sich wieder vertragen." Und dass er Kontakt zu seinem Enkel haben darf, den ihm Tochter und Schwiegersohn vorenthalten. Ob das Gericht da nicht eingreifen könne? Kliegl schüttelt den Kopf.

Zum Eklat kam es schließlich nachmittags am 27. April. Heinrich K. war mit seinem Wagen vorgefahren und wollte wie gewohnt mit der Fernbedienung sein Garagentor öffnen. Fehlanzeige. Er ging hinters Haus, um die Tür elektronisch mit einer Tastenkombination zu öffnen - ohne Erfolg. Auch der Schüssel passte nicht mehr. Was habt ihr A... denn jetzt schon wieder gemacht, soll er in Richtung Schwiegersohn gerufen haben. Der schien darauf nur gewartet zu haben und keilte zurück: "Na, Freundchen, was willst du machen? Möcht's mich wieder umbringen, hää? Komm, wiederhol's noch mal." Und dabei hielt er sein Handy in der Hand und nahm die Reaktion seines Schwiegervaters in Ton und Bild auf. Für ihn der gewünschte Erfolg: "Leck mich am A..., du Depp", schrie Heinrich K., drehte sich um und rief im Gehen: "Einer wenn mir jetzt nachgeht, dann kommt er als Leiche heim."

Mit diesem Video erstattete der Schwiegersohn Ludwig S., 47, Anzeige wegen Nötigung und Bedrohung. Nein, sagt Ludwig S., er habe seinen Schwiegervater nicht beleidigt und erst recht nicht provoziert. Hermann Hammermaier, der Verteidiger von Heinrich K., treibt den Zeugen in die Enge: Wie denn der Begriff "Freundchen" anders gemeint sein könnte wenn nicht als Beleidigung und Provokation? Nun ja, sagt Ludwig S., das sei vielleicht nicht freundlich, aber doch keine Beleidigung. Und überhaupt: Streit auch jetzt hier im Gerichtssaal könne er nicht ertragen, er habe eine Lungenunterfunktion. Davon, sagt der Richter, der ihm auf dem Laptop im Gerichtssaal das Handyvideo vorspielt, merke man aber nichts, so wie er schreie. Da habe er Ohrenschmerzen gehabt, sagt der Zeuge, und deshalb habe er die Lautstärke seiner eigenen Stimme nicht so wahrnehmen können.

Ob er die Schlösser an der Garage manipuliert habe? Natürlich nicht, versichert Ludwig S. Der Richter, die Staatsanwältin und erst recht natürlich der Verteidiger lassen sich anmerken, dass sie da ihre Zweifel haben. Die Frage wird nicht gestellt und bleibt somit unbeantwortet im Raum stehen: Sind die Garagenschlösser verändert worden, um Heinrich K. zu provozieren und dann anzeigen zu können? Immerhin gibt der Zeuge zu, damit beweisen zu wollen, dass sein Schwiegervater gefährlich sei und "andere Menschen braucht, um seine Aggressionen rauszulassen".

Die Tochter von Heinrich K. stößt ins selbe Horn. Nein, sagt sie, von ihrem Aussageverweigerungsrecht wolle sie nicht Gebrauch machen und aussagen. Ob ihr Mann ihren Vater auch beleidigt habe, will der Richter wissen. "Sicher! Das ist bei uns normaler Umgangston."

Richter, Staatsanwältin und der Verteidiger ziehen sich nach zwei Stunden Verhandlung zur Beratung zurück. Dann verkündet Konrad Kliegl das Urteil: Er stellt das Verfahren ein, weil "erhebliche Zweifel" am Vorwurf der Bedrohung beziehungsweise der versuchten Nötigung vorliegen.

Heinrich K. ist es recht. Er hat kapituliert und zieht in drei Monaten aus seinem Eigentum aus in eine Mietwohnung. Das reicht Tochter und Schwiegersohn offenbar nicht. Die Mutter des Schwiegersohns, die im Zuschauerraum sitzt, zischelt: "So ist das in Deutschland. Recht zu haben und Recht zu bekommen sind zwei paar Schuhe." Ihr Sohn nickt. Keine Chance auf Familienfrieden.