Pfaffenhofen
Windräder: Genehmigungsverfahren zieht sich

Pfaffenhofener Bürgerenergiegenossenschaft reicht überarbeiten Antrag beim Landratsamt ein

14.03.2018 | Stand 02.12.2020, 16:42 Uhr
Langwieriges Genehmigungsverfahren: Bis sich im Nordosten Pfaffenhofens weitere Windräder der Bürgerenergiegenossenschaft drehen, wird noch viel Zeit vergehen. −Foto: Straßer

Pfaffenhofen (PK) Der erste Satz der Pressemitteilung des Pfaffenhofener Landratsamts klingt so, als ob die Windradgegner aufatmen könnten: "Die Bürgerenergiegenossenschaft Pfaffenhofen hat den bisherigen Antrag zur Errichtung von drei Windkraftanlagen im Pfaffenhofener Stadtgebiet bei Uttenhofen zurückgenommen", heißt es in der Mitteilung.

Wer aber weiterliest, wird eines Besseren belehrt. Es sei ein neuer, überarbeiteter Antrag erstellt worden, der bereits im Landratsamt eingegangen ist.

"Wir haben in unseren neuen optimierten Plan nun alles eingearbeitet was im Vorfeld von allen am Verfahren Beteiligten zurückgemeldet wurde und anfang diese Woche offiziell beim Landratsamt den Antrag eingereicht", erklärt BEG-Vorstand Andreas Herschmann.

Darin enthalten ist eine geringfügige Änderung der Standorte sowie des Anlagentyps. Die Standorte der Bürgerwindräder werden laut Herschmann etwa 50 Meter weiter weg von Siebenecken verlegt. "Mit einer weiteren Standortverlegung - ebenfalls um 50 Meter - kommen wir der Bundeswehr entgegen, die wegen eines Radars auf Freisinger Landkreisgrund darum gebeten hatte." Der nun letztlich geplante Anlagentyp sei "noch optimaler" für die BEG. Zudem sollen die Windräder etwas schlanker und unwesentlich niedriger sein.

Da Genehmigungsverfahren zieht sich durch den neuen Antrag aber weiter in die Länge. Erst wenn eine Baugenehmigung des Landratsamts vorliegt, kann sich die Genossenschaft an Ausschreibungen der Bundesnetzagentur beteiligen. Um den Windpark kostendeckend betreiben zu können, ist die BEG auf eine Einspeisevergütung in bestimmter Höhe angewiesen. Die Pfaffenhofener Genossenschaft konkurriert mit deutschlandweit tätigen Projektentwicklern, die wegen der Größe ihrer Windparks mit geringeren Vergütungen planen können.

Mit einem Abschluss des Genehmigungsverfahrens beim Landratsamt rechnet die BEG frühestens im Herbst 2018. "Erst dann, nach einem Zuschlag, können wir dann mit der Bürgerbeteiligung beginnen", sagt Herschmann. Dafür seien aber schon viele Beteiligungsanfragen eingegangen. Ein Baubeginn Ende 2018, wie ihn Herschmann und BEG-Sprecher Markus Käser im Oktober vergangenen Jahres noch im Auge hatten, scheint aber mittlerweile nicht mehr haltbar zu sein.