Pfaffenhofen
Gefecht im Stadtwald

Verstoß gegen das Waffengesetz und Nazi-Parolen: Brüder vor Gericht

14.11.2017 | Stand 02.12.2020, 17:13 Uhr

Pfaffenhofen (PK) Ein bisschen Krieg gespielt haben zwei Brüder im Wald unterhalb der Glogauer Straße: Mit einem Softair-Gewehr, der Nachbildung eines Sturmgewehrs, das vom Original kaum zu unterscheiden ist, und anderen Luftdruck-Waffen schlichen sie durchs Unterholz.

Die Polizei stöberte sie auf. Wegen Verstoß gegen das Waffengesetz mussten sie sich jetzt vor Gericht verantworten.

Spaziergänger hatten sich im Juli spätnachmittags zu Tode erschrocken, als plötzlich Jugendliche in olivfarbenen Kampfanzügen aus dem Dickicht auftauchten: Die Mützen ließen nur einen schmalen Schlitz für die Augen frei, um den Körper waren Patronengurte gebunden. "Ein Gefecht" wollten sich die Hobby-Guerillas liefern, erklärte der ältere der Brüder, Florian K., 19, (alle Namen geändert) dem Schöffengericht. Das Gewehr hätte er im Internet bestellt, zum stolzen Preis von 180 Euro. Dafür aber ist es dem Original auch täuschend echt nachgebaut. Verboten? "Das stand nicht dabei", verteidigt sich Florian K., "dass wir das nicht führen durften." Die Polizei hatte das Gewehr untersucht und darauf ein "F" in einem Fünfeck identifiziert, ein Hersteller-Merkmal, "was auf eine Mündungsgeschwindigkeit der Geschosse von nicht mehr als 7,5 Joule hindeutet" - so viel wie ein Luftgewehr, aber dennoch kein Spielzeug. Das wäre erst bei 0,5 Joule der Fall - und dann wäre die paramilitärische Übung im Stadtwald eine Kinderspielerei gewesen. Wie viel Druck das Gewehr von Florian K. nun tatsächlich aufbaut, darüber sagt die Expertise der Polizei nichts aus. Für Richter Ulrich Klose ärgerlich; er setzt das Verfahren aus, um die Waffe untersuchen zu lassen.

Auch ein zweites Verfahren gegen Florian K. wird ausgesetzt, um Zeugen zu hören. Am 30. August, abends gegen acht, habe der 19-Jährige im Pfaffenhofener Freibad fünfmal laut "Sieg Heil" gerufen, verboten wegen "Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen". Nein, sagt Florian K., er habe nur ein- oder zweimal laut "Sieg" gerufen, weil gerade ein Fußballspiel zu Ende gegangen sei. "Heil", das hätte dann eine andere Gruppe auf der Wiese als Antwort geschrien. Richter Klose liest aus dem Vernehmungsprotokoll vor: Der Bademeister habe das so verstanden, sich aber bei Besuchern vergewissert, ob er richtig gehört habe. Eine Aussage, die für den Richter nicht belastbar ist. Hat er's jetzt gehört oder nicht? Das Gericht hat für Florian K. einen Pflichtverteidiger bestellt, was dann notwendig ist, wenn eine Jugendstrafe von mindestens einem Jahr verhängt werden kann. Aber so weit kommt es noch nicht: Bei einem nächsten Termin sollen Zeugen vernommen werden.

Aber damit nicht genug: Insgesamt drei Anklagen gegen die Brüder liegen vor. Die dritte hat Florians kleiner Bruder Lukas K., 17, an der Backe. Am 30. August war er mit seinem frisierten Mofa in eine Polizeikontrolle gefahren. Zugelassen für Tempo 50, hatte Lukas es so frisiert, dass es 90 fahren konnte. Ein Glücksfall, dass ihm das Zweirad bei dem Tempo nicht um die Ohren geflogen ist. Sogar Florian K.'s Verteidiger Rainer Rehm sieht sich zu der Bemerkung veranlasst, das sei lebensgefährlich. Dumm für Lukas K.: Er war im Frühjahr schon zweimal wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt und zum Besuch eines Verkehrskurses verdonnert worden. Der offenbar nicht lange vorgehalten hat. Der Richter empfängt den 17-Jährigen, der in einem fleckigen Monteuranzug auf der Anklagebank sitzt, der Zollstock schaut aus der Hosentasche, ungnädig: "Und, was machen wir damit?", raunzt er ihn an und deutet auf die Anklageschrift. "Etwas, das weh tut?" Zwei Bewährungen, normalerweise ginge jetzt nichts mehr. "Eigentlich hättest du heute gleich dein Zahnbürstl mitbringen können." Weil das Gericht die drei Anklagen gemeinsam verhandelt, darf auch Lukas K. zum nächsten Termin wieder erscheinen. Optimalerweise dem Anlass etwas entsprechender gekleidet.