Pfaffenhofen
Altkleider-Prozess eröffnet

Gewerbliche Sammler klagen gegen verweigerte Genehmigungen

07.11.2013 | Stand 02.12.2020, 23:27 Uhr

Pfaffenhofen (PK) Der Altkleider-Prozess gegen den Freistaat Bayern ist gestern vor dem Verwaltungsgericht München eröffnet worden: Mehrere Recyclingunternehmen haben dagegen geklagt, dass ihnen das Aufstellen von gewerblichen Altkleidercontainern im Landkreis Pfaffenhofen untersagt worden ist.

Eine Entscheidung ist gestern allerdings noch nicht gefallen.

Mit Spannung wird sie nicht nur im Landkreis Pfaffenhofen erwartet: Die Verhandlung wurde von vielen Vertretern anderer Landkreise verfolgt, die sich mit ähnlichen Klagen konfrontiert sehen könnten.

Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Pfaffenhofen (AWP), der vor dem Verwaltungsgericht beigeladen war, hat heuer im Sommer die lukrative Altkleidersammlung auf den 20 Wertstoffhöfen und 62 kommunalen Depotcontainerstandorten selbst in die Hand genommen. Die zusätzlichen Einnahmen will der AWP dabei auf die Abfallgebühren für die Landkreisbürger anrechnen – um diese stabilisieren oder sogar senken können. Das Aufstellen von Containern für gewerbliche Altkleidersammlungen hat das Pfaffenhofener Landratsamt deshalb nicht mehr genehmigt – mit Verweis auf das öffentliche Interesse. Dabei beruft es sich auf das Anzeigeverfahren nach dem 2012 reformierten Kreislaufwirtschaftsgesetz. Drei Unternehmen haben gegen diese Ablehnungsbescheide nun geklagt.