Ernsgaden
Peta zeigt Ernsgadener Angler an

22 Teilnehmer am Königsfischen geraten ins Visier der Tierschützer

29.09.2020 | Stand 02.12.2020, 10:28 Uhr
Symbolbild −Foto: Pixabay

Ernsgaden - Peta fordert ein grundsätzliches und bundesweites Verbot von Wettangelveranstaltungen.

Daher ist nun auch der Ernsgadener Fischerclub ins Visier der Tierschutzorganisation geraten. Laut einer Pressemitteilung hat Peta gegen alle erwachsenen Teilnehmer am Ernsgadener Königsfischen Anzeige bei der Ingolstädter Staatsanwaltschaft erstattet. Die Begründung: Wettfischen verstößt gegen das Tierschutzgesetz.

"Auch Fische möchten leben", schreibt Peta. Im September habe der Fischerclub 1967 Ernsgaden zum "Königsfischen" geladen. Bei dem Anglerwettkampf sollten möglichst schwere Fische gefangen werden. Es gab neben Pokalen und der Auszeichnung auch Sachpreise für die Gewinner, heißt es weiter. Bei dieser Wettbewerbsveranstaltung handle es sich um einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. "Heute wissen wir, dass ein Fisch ein jemand ist und kein Spielzeug. Da ist es inakzeptabel, die sensiblen und sozialen Tiere bei Wettveranstaltungen zu jagen und zu töten", führt mit Tanja Breining eine Meeresbiologin und die Fachreferentin für Fische und Meerestiere bei Peta aus. Und sie ergänzt: "Könnten wir Fische schreien hören, würde niemand mehr behaupten, Angeln sei eine friedliche Beschäftigung, die der Erholung und der Gemeinschaft dient. "

Peta verweist in dem Zusammenhang auf mehrere Verfügungen von Staatsanwaltschaften, beispielsweise aus Regensburg, Würzburg und Münster. In diesen werde ausdrücklich festgestellt, dass es sich beim Wettfischen um eine strafbare Handlung handelt - und zwar selbst dann, wenn der Fisch anschließend verzehrt wird.

Thomas Kund, der Vorsitzende des Ernsgadener Fischerclubs, sieht die Faktenlage anders. "Wir haben das schon häufiger in der Zeitung gelesen. Peta verklagt jede Menge Fischervereine nach solchen Veranstaltungen, um auf sich aufmerksam zu machen. " Ein Königsfischen sieht Kund jedoch keinesfalls als Verstoß gegen geltendes Recht. "Das Fischen ist nun mal erlaubt. Und unser Königsfischen ist genau das selbe, als wenn wir uns zum privaten Angeln am Weiher treffen. " Die gefangenen Fische würden betäubt, mit nach Hause genommen und verzehrt. "Alles ganz normal", so Kund. Außerdem seien bei diesem Königsfischen insgesamt fünf Fische gefangen worden - und das seien gewiss nicht unnatürlich viele.

"Ein Preisfischen, bei dem auch Externe zusammenkommen, ist etwas anderes. Das kann man kritisch sehen", räumt Kund ein. Aber ein Königsfischen ist nur für Mitglieder, ergänzt er - und sieht der Anzeige gelassen entgegen.

pat