Schweitenkirchen
Muss die Mauer weg?

Ärger wegen Stützmauer in Geisenhausen - Klage gegen Landratsamt

14.08.2018 | Stand 02.12.2020, 15:52 Uhr
Überschreitet die Mauer die Grenze und was passiert mit ihr? Das ist bei einem Streit zwischen Bauherrn und Nachbarn in Geisenhausen noch völlig offen. −Foto: Foto: Brenner

Schweitenkirchen (dbr) Mittlerweile ist der Fall schon vor dem Verwaltungsgericht: Der Streit um die Stützmauer am Schulberg in Geisenhausen wird immer verfahrener.

Nun hat der Bauherr gegen zwei Anordnungen des Landratsamtes Pfaffenhofen geklagt. Der Gemeinderat Schweitenkirchen hat den Bauantrag derweil in der vergangenen Sitzung abgelehnt.

Die Situation ist "kompliziert" - so drückte es während der Sitzung der Schweitenkirchener Bürgermeister Albert Vogler (CSU) aus. Fakt ist laut Pfaffenhofener Landratsamt, dass die Mauer zu hoch gebaut wurde. Deshalb liegen dem Landratsamt mittlerweile Tekturpläne zur Änderung des Bauantrags für die Mauer vor. Dieser Bauantrag landete bereits in der vorletzten Sitzung auf der Tagesordnung des Gemeinderats, die Volksvertreter stellten den Punkt aber erst einmal ganz zurück. Am liebsten hätten sie sich auch in der vergangenen Sitzung wieder ganz aus der Sache rausgehalten und den Bauantrag nur zur Kenntnis genommen. Denn dahinter steckt laut Informationen unserer Zeitung ein bereits seit Jahren währender privater Streit zwischen Bauherrn und Nachbarn. Während die Nachbarn nun die Mauer am liebsten überhaupt nicht in ihrer Nähe hätten, braucht der Bauherr die Stützmauer zur Verwirklichung seines Baus auf dem Grundstück - die Arbeiten dort haben längst begonnen.

Die Gemeinde kann sich bei der Sache allerdings nicht einfach raushalten, informierte Bürgermeister Vogler. "Wir müssen als Gemeinde Stellung nehmen. " Die Gemeinderäte lehnten am Ende den Bauantrag mit einer Gegenstimme ab. "Ich kann dem Bauantrag allein deshalb nicht zustimmen, weil ja zu hoch gebaut wurde", erklärte beispielsweise Gemeinderat Karl Schaubeck (FWG/WGS). Und Johann Knorr verwies noch einmal auf die Vorgeschichte: "Den ersten Bauantrag hatten wir genehmigt, da war die Mauer einen Meter von der Grenze weg vorgesehen, auf der Seite des Bauherrn", sagte er. Richtig, erwiderte Bürgermeister Vogler. Doch da steht sie offenbar nicht. Sie steht eventuell auf der Grenze, und eventuell aber auch auf dem Grundstück der Nachbarn, wie diese behaupten. Um das zu beurteilen, bräuchte es eine Vermessung, die es aber noch nicht gibt. Ob es sie geben wird, ist fraglich, denn das Landratsamt sagt, es sei nicht zuständig. Entscheidend für das Amt sei der amtliche Lageplan, der Teil des Tekturplans ist. "Das Landratsamt könnte den Grenzverlauf nur anhand vorhandener Grenzsteine prüfen", so Sprecherin Alice Köstler-Hösl auf Anfrage. Eine Vermessung müsse der Grundstückseigner selbst vornehmen.

Doch was passiert nun mit der Mauer? Das ist derzeit noch offen. Eigentlich sieht die Tekturplanung einen Rückbau der Mauer vor, doch der Bauherr hat mittlerweile sowohl gegen einen Bescheid zur Baueinstellung für Arbeiten an der Stützmauer als auch zur Verpflichtung des Rückbaus geklagt. Das Verwaltungsgericht muss hier erst noch entscheiden, so das Landratsamt.

Auf den Bauherrn könnte am Ende jedenfalls auch ein Bußgeld zukommen: Schließlich sei planabweichendes Bauen oder Bauen ohne Baugenehmigung eine Ordnungswidrigkeit, so das Landratsamt.