Geisenfeld
Mittags mähen - nicht verboten

Wie fast alle Landkreisgemeinden verzichtet auch Geisenfeld auf eigene Lärmschutzverordnung

08.06.2021 | Stand 12.06.2021, 3:33 Uhr
Unterschiedliche Regelungen: Während das Rasenmähen in Geisenfeld - mangels gemeindlicher Verordnung - von 7 bis 20 Uhr durchgehend erlaubt ist, gilt in Pfaffenhofen hierfür eine zweistündige Mittagsruhe von 12 bis 14 Uhr. −Foto: Roland Weihrauch, dpa

Geisenfeld - Die zurückliegenden Corona-Monate haben für viele Hausbesitzer vor allem eines gebracht: Zeit, um das eigene Zuhause mal wieder so richtig auf Vordermann zu bringen.

Da wurde geschraubt, gehämmert und gesägt - vielleicht nicht immer zum Wohlgefallen des Nachbarn. Doch wie ist eigentlich in Geisenfeld die Rechtslage in Sachen Lärmbelästigung? Die Antwort: Genauso wie etwa in Wolnzach, aber anders als in Pfaffenhofen.

Ja, es gibt sie wohl in jeder Gemeinde, die lieben Nachbarn, die am späten Abend die Rüttelplatte oder sonntags die Kreissäge anwerfen. Beschwerden über derlei Verhalten gehen bei der Geisenfelder Polizeiinspektion jedoch nur relativ selten ein, berichtet der kommissarische Dienststellenleiter Michael Schmitt. "Man will es sich halt wegen so etwas mit dem Nachbarn nicht verscherzen", mutmaßt er als Grund.

Zumal in fast allen Landkreisgemeinden die diesbezüglichen Regelungen recht großzügig sind. Nur in der Kreisstadt Pfaffenhofen gibt es eine strenger gefasste gemeindliche Lärmschutzverordnung, in der zum Beispiel eine mittägliche Ruhezeit für das Rasenmähen fixiert ist. In allen anderen Landkreiskommunen, so das Ergebnis der Recherche, gelten die allgemeinen gesetzlichen Festsetzungen. So ist in diesen Gemeinden etwa für Handwerks- oder Gartenarbeiten die Maschinenlärm-Schutzverordnung maßgeblich. Und nach dieser ist die Nutzung entsprechender Maschinen nur im Zeitraum von 20 bis 7 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen
nicht gestattet. Weiter gehende Beschränkungen gibt es nur für eine paar Maschinenarten wie Laubbläser und -sauger oder Freischneider - und auch nur für solche, zumeist ältere, Modelle, die über kein Umweltzeichen verfügen. Diese dürfen nach der Verordnung lediglich zwischen 9 und 13 Uhr sowie zwischen 15 und 17 Uhr eingeschaltet werden. Brennholz-Kreissägen fallen seltsamerweise nicht unter diese Beschränkung, wundert man sich auch bei der Geisenfelder Polizei.

Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass im Gemeindegebiet Geisenfeld montags bis samstags von 7 bis 20 Uhr mit dem Rasenmäher oder auch mit der Kreissäge gearbeitet werden darf - mangels Einschränkungen durch eine städtische Lärmschutzverordnung.

Für eine solche Verordnung
sieht Bürgermeister Paul Weber (USB) aber trotzdem derzeit keine Veranlassung. "Bisher sind wir auch ohne gut gefahren", sagt er. Gegenseitige Rücksichtnahme unter Nachbarn sei in Geisenfeld offenbar der Regelfall, und dazu gehöre es eben auch, dass man nicht morgens um 7 Uhr oder abends um 20 Uhr mit lauten Maschinen arbeitet. Entsprechende Beschwerden seien ihm seit seinem Amtsantritt als Bürgermeister auch noch nicht zu Ohren gekommen.

Durchaus gibt es solche Beschwerden immer wieder über jenen "Lärm von oben", gegen den auch eine städtische Verordnung nichts ausrichten könnte: über den Lärm, der von den über der Stadt kreisenden Flugzeugen ausgeht, mit denen Piloten in Manching das Landen üben. Mangels gesetzlicher Grundlage sind Anzeigen dagegen gar nicht möglich. Hier, so heißt es von der Polizei, sei die Luftverkehrsordnung maßgeblich, und nach dieser handle es sich bei solchen Flügen zu Ausbildungszwecken um "zulässigen Lärm".

kog