Pfaffenhofen
Meilenstein auf dem Weg zum Bürgerwindpark

Nach langer Hängepartie: Landratsamt erteilt BEG die Genehmigung zum Bau von drei Anlagen

05.08.2020 | Stand 23.09.2023, 13:22 Uhr
Unterschreibt nur, was er sich vorher nochmal ganz genau angeschaut hat: Landrat Albert Gürtner (rechts) an der Seite des BEG-Vorstands Andreas Herschmann bei einer Besichtigung des Bürgerwindrads im Lustholz am vergangenen Wochenende. −Foto: BEG Pfaffenhofen

Pfaffenhofen - Vier Jahre hat die Hängepartie rund um die Genehmigung des Pfaffenhofener Bürgerwindparks im Förnbacher Forst gedauert. Aber am Mittwoch ist sie zu Ende gegangen: Das Pfaffenhofener Landratsamt hat der Bürgerenergiegenossenschaft Pfaffenhofen (BEG) die Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz für drei Windräder erteilt - womit das zwar von einer Mehrheit der Pfaffenhofener Bürger getragene, aber dennoch umstrittene Projekt in die nächste Phase gehen kann.

Ihren Segen hat die oberste Kreisbehörde damit dem Bau von drei Onshore-Windenergieanlagen vom Typ Enercon E-138 mit einer Gesamthöhe von 229 Metern und einem Rotordurchmesser von 138 Metern erteilt. Mit einer Gesamtleistung von 12,6 Megawatt handelt es sich bei dem Bürgerwindpark um den bislang leistungsstärksten in der Region. Landrat Albert Gürtner (FW), der sich schon vor seiner Wahl zum Landrat in seiner damaligen Funktion als Zweiter Bürgermeister von Pfaffenhofen für den Windpark stark gemacht hatte, äußert sich zufrieden. "Bei der Energiewende und dem Ausbau der Windkraft ist die Beteiligung der Bürger entscheidend. Die Akzeptanz in der Bevölkerung für dieses Projekt war von Anfang an sehr hoch." Man könne sich direkt an den Anlagen beteiligen. Das Bunte Bündnis im Landkreis habe sich bis zum Jahr 2030 die Umstellung auf 100 Prozent erneuerbare Stromversorgung im Landkreis vorgenommen. "Der BEG-Bürgerwindpark wird dazu einen wichtigen Beitrag leisten", sagt Gürtner.

BEG-Vorstand Andreas Herschmann, der sich die Genehmigung am Mittwoch persönlich bei der zuständigen Stelle am Landratsamt abgeholt hat, fühlt sich nach langem Warten bestätigt und meint: "Nachdem sich von Anfang an ein breites Bündnis hinter unser Projekt gestellt hatte, war das ein unglaublicher Ansporn. Unsere 770 Mitglieder können stolz sein. Es hat sich gelohnt, dass wir nie aufgegeben haben." Auch für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien im Stadtgebiet Pfaffenhofen sei damit ein Meilenstein geschafft. "Nach Inbetriebnahme der drei Windräder wird die Kreisstadt zu 100 Prozent lokale Stromversorgung erreichen", freut sich Herschmann.

Im April 2016 stellte die BEG das Projekt erstmals vor. Damals wurden sieben mögliche Standorte für Windkraftanlagen im Förnbacher Forst aufgezeigt. Nach der Klärung erster Details wurde im August 2016 der Bauantrag für drei Anlagen beim Landratsamt eingereicht. Zugleich fasste die Stadt den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans "Sondergebiet Bürgerwindpark" und setzte per Ratsbegehren einen Bürgerentscheid in Gang. Die Pfaffenhofener entschieden sich mit 56,9 Prozent für die Realisierung des Vorhabens.

Ruhe kehrte trotzdem nicht ein. Laut BEG wurden auf Anregung des Landratsamts und der Bundeswehr seither zwei Standorte leicht verändert und die Anlagen um rund 50 Meter verschoben, die Windräder auf einen effizienteren Anlagentyp angepasst und Schutzkonzepte für verschiedene Tierarten erarbeitet. Dabei wurde auch das Umweltministerium von Thorsten Glauber (FW) beteiligt. Trotzdem fanden erst im März dieses Jahres seitens des Bayerischen Landesamtes für Umwelt die aktuellen, bundesweiten Forschungsergebnisse zum Uhu-Flugverhalten ihre Anerkennung. Fazit der obersten Umweltschützer im Freistaat: Der Uhu fliegt gar nicht so hoch und damit nicht in den Gefahrenbereich. "Der Vogel ist somit durch die Windräder auch nicht gefährdet", schreibt die BEG. Die Obere Naturschutzbehörde bei der Regierung von Oberbayern habe der BEG überdies bestätigt auf dem richtigen Weg zu sein und im öffentlichen Interesse zu handeln. Am Mittwoch konnte Landrat Gürtner schließlich grünes Licht geben - laut BEG handelt es sich um die bisher einzige Genehmigung für Windkraftanlagen in Bayern in diesem Jahr.

Diese umfasst allerdings auch allerlei Verpflichtungen für Artenschutzmaßnahmen: Falls sich im Förnbacher Forst ein Wespenbussard aufhält, dürfen sich die Windräder in den ersten drei Jahren von Mitte Mai bis Ende August nur nachts drehen. "Die Maßnahmen sind in den Ertragsberechnungen berücksichtigt und fallen aufgrund der windschwachen Monate im Sommer nicht ins Gewicht", kommentiert die BEG diese Einschränkung. Zudem wurde die Genossenschaft verpflichtet ein digitales Fledermausmonitoring mit Abschaltautomatik und Maßnahmen zum Schutz von Zauneidechse und Haselmaus zu starten.

Mit der Genehmigung in der Tasche kann sich die BEG jetzt mit dem Bürgerwindpark an einer der kommenden Windkraftausschreibungen der Bundesnetzagentur beteiligen. "Das ist der nächste Schritt", sagt BEG-Sprecher Markus Käser. Als Formalität gilt der Satzungsbeschluss, den der Pfaffenhofener Stadtrat noch zu fassen hat und durch den der Bebauungsplan wirksam wird. Mit den ersten Arbeiten - dabei handelt es sich um für den Windradbau notwendige Rodungen im Förnbacher Forst - könnte also bereits im Winter begonnen werden. Theoretisch zumindest. Denn natürlich können Widersacher des Projekts auch noch Klage gegen die Genehmigung einreichen. "Das ist aber nicht Sache der BEG, sondern des Landratsamts und der Windkraftgegner", sagt Käser. Die BEG habe jetzt drei Jahre an den strittigen Themen intensiv gearbeitet und in ihren Augen "wasserfeste Lösungen" gefunden, sodass diese Genehmigung - "und das traue ich mir so sagen", meint Käser - jeder Klage standhalten werde.

PK


Patrick Ermert