Pfaffenhofen
Marihuana gegen die Schmerzen

Vohburger Ehepaar hat im Garten Cannabis angebaut - Gericht entscheidet sich für Bewährungsstrafen

07.11.2018 | Stand 02.12.2020, 15:18 Uhr

Pfaffenhofen/Vohburg (wok) Ein Vohburger Ehepaar ist vor dem Amtsgericht Pfaffenhofen zu Bewährungsstrafen verurteilt worden, weil die beiden im Garten Cannabis für den Eigenbedarf angebaut haben.

Sie gestanden die Tat, als Grund nannten sie die heilende Wirkung von Marihuana gegen die Tinnitus-Schmerzen des Ehemanns. Zunächst gab es einen kleinen Schreck am Anfang der Verhandlung. Zwei Justizwachtmeister platzten in den Gerichtssaal. Großes Erstaunen bei den Anwesenden, doch Amtsgerichtspräsident Konrad Kliegl konnte die Situation schnell klären: Jemand war während der Sichtung von Fotos auf den Alarmknopf gekommen.

Die Cannabispflanzen im Vohburger Garten waren auf den Fotos klar zu erkennen: "Ein schöner, hoher Christbaum", kommentierte Richter Kliegl. Das Vohburger Ehepaar war von der Staatsanwaltschaft Ingolstadt angeklagt, vertreten durch Staatsanwältin Kerstin Klas, gegen das Betäubungsmittelgesetz mit der Anpflanzung von Hanfpflanzen verstoßen zu haben. Wegen einer anonymen Anzeige rückte die Polizei im Oktober des vergangenen Jahres aus, durchsuchte Haus und Garten und fand neben noch stehenden Pflanzen auch eine, die schon geerntet und eine, die bereits verarbeitet war.

Beide Angeklagten gestanden, hatten aber auch eine Begründung für ihr Vorgehen. Der Ehemann, Maschinenschlosser und ein waschechter Bayer mit türkischen Wurzeln, litt schon seit Kindertagen an Tinnitus und anderen Schmerzen, die sich im Laufe der Jahre immer mehr verschlimmerten, ihm den Schlaf raubten und sogar zu Depressionen führten. Das Cannabisprodukt Marihuana habe ihm geholfen, so der Ehemann. Da ihm der Kauf der Drogen aber zu teuer wurde, baute er im Garten die Canabispflanzen an. Seine angeklagte deutsche Ehefrau hatte ihn dabei unterstützt, indem sie die Pflanzen ebenfalls gegossen und betreut hatte.

Richter Kliegl ließ beide gesprächsbereiten Angeklagten während der Beweisaufnahme ausreichend zu Wort kommen, hakte freundlich nach und ließ sich auch deren Lebensläufe, familiäre und wirtschaftlichen Verhältnisse ausgiebig erklären. Am Ende gab er den Verteidigern Thomas Fichtelmann und Andrea Kremer sowie Staatsanwältin Kerstin Klas den Hinweis, dass er den Fall als mittelschwer beurteilen würde, was sich sicherlich auch im Strafrahmen niederschlagen werde. Eigentlich liegt die Strafe für ein solches Vergehen bei mindestens einem Jahr Gefängnis. Bei ihrem Plädoyer hielt aber auch die Staatsanwältin den Angeklagten zugute, dass beide trotz erheblicher Mengen Betäubungsmittel ein volles Geständnis abgelegt hatten und sie nur für den Eigenbedarf gepflanzt hätten. Außerdem habe der Ehemann inzwischen ärztliche Rezepte für Cannabis vorgelegt und die Ehefrau mit einem Urintest nachgewiesen, dass sie keinerlei Drogen benutzt hatte.

Klas forderte für den Ehemann ein Jahr und für die Ehefrau vier Monate Gefängnis, in beiden Fällen auf Bewährung, da sie aufgrund der Familienverhältnisse und der 15-jährigen Betriebszugehörigkeit des Ehemannes eine gute Sozialprognose sah. Zusätzlich verlangte sie eine Geldauflage in Höhe von 3000 Euro; seine Bewährungszeit sollte drei Jahre dauern. Die Verteidiger forderten für den Ehemann eine Strafe von sechs Monaten und für die Ehefrau von vier Monaten - beides auf Bewährung. Außerdem solle auf die Geldauflage verzichtet werden, da das fehlende Geld das gesamte Familiengefüge treffe. Bei ihren letzten Worten betonte die Ehefrau: "Ich habe nicht erwartet, was da auf uns zukommt", der Ehemann schwieg.

Nach umfangreicher Beratung verkündete Amtsgerichtsdirektor Kliegl das Urteil: Neun Monate für den Ehemann mit drei Jahren Bewährungszeit und eine Geldauflage in Höhe von 1000 Euro für die Schuldnerberatung der Caritas Pfaffenhofen; für die Ehefrau eine Strafe von sechs Monaten mit zwei Jahren Bewährungszeit. Richter Kliegl ermahnte beide: "Sie sollten nicht aus der Sitzung herausgehen mit dem Gefühl, keine Konsequenzen gehabt zu haben".