Pfaffenhofen
Landwirt wegen Tierquälerei vor Gericht

Weil ein Tier einen gebrochenen Oberschenkel hatte, musste sich ein Bauer verantworten - Freispruch

05.08.2021 | Stand 25.10.2023, 10:35 Uhr
  −Foto: Schanz/Symbolbild

Pfaffenhofen - Mit einem Freispruch hat das Amtsgericht einen Schweinemäster aus dem südlichen Landkreis nach Hause geschickt, der erfolgreich gegen einen Strafbefehl wegen Tierquälerei Einspruch eingelegt hatte. "Sie scheinen ein vorbildlicher Landwirt zu sein", attestierte ihm Amtsrichterin Katharina Laudien in ihrer Urteilsbegründung. Dass ein Strafbefehl gegen jemanden, der sich so vorbildlich für das Tierwohl einsetze, belastend sei, könne sie sich gut vorstellen.

 

Bei einer Routinekontrolle in einem Schlachtbetrieb war einer Tierärztin aufgefallen, dass eines der Schweine des Landwirts eine "instabile Schieflage" aufwies. Das Tier wurde umgehend getötet, um ihm weiteres Leid zu ersparen. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft untersuchte ein Gutachter das Oberschenkelbein und stellte einen Bruch fest, den sich das Tier schon etwa einen Monat zuvor zugezogen haben muss. Das Amtsgericht schickte daraufhin einen Strafbefehl: Dem Mäster hätte auffallen müssen, dass das Tier lahmt; er hätte es behandeln lassen müssen, um ihm Schmerzen zu ersparen.

Der Landwirt ist mit seinem Verteidiger zur Verhandlung gekommen; ohne dessen Sachverstand und seine Hartnäckigkeit hätte der Prozess womöglich einen anderen Verlauf genommen. Detailliert schildert der Angeklagte, mit welcher Sorgfalt er seinen Job erledigt. Er beziehe die Tiere von einem Ferkelzüchter, wenn sie zehn bis zwölf Wochen alt sind und mästet sie dann. Täglich mache er einen Stallrundgang und schaue nach den rund 700 Schweinen. Wenn er Auffälligkeiten feststelle, würden diese Tiere gekennzeichnet und in Krankenboxen getrieben. Habe sich am nächsten Morgen ihr Verhalten nicht gebessert, rufe er den Tierarzt. Der verschreibe dann Medikamente, die der Landwirt nach dessen Vorgaben verabreiche.

Der Tierarzt, der regelmäßig den Bestand kontrolliert, attestierte als Zeuge dem Landwirt einwandfreies Verhalten. Seine Landwirtschaft würde gut geführt. Er wisse über ihn "nichts Negatives zu berichten".

Nach rund 90 Tagen, erklärt der Landwirt, seien die Schweine schlachtreif, werden von einem Transporteur abgeholt. Dieser Transporteur, sagt der Landwirt, schaue sich die Tiere an und begleite sie beim Verladen. "Der haftet beim Transport für die Tiere", sagt der Angeklagte, und deshalb sei es ausgeschlossen, dass er ein verletztes Tier mitnimmt.

Der Gutachter hatte bei der ersten Untersuchung der Schweinshaxe einen mehrere Wochen alten "instabilen Bruch" diagnostiziert. Weil der Verteidiger des Angeklagten diesen Befund anzweifelte, habe er sich auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft noch einmal die Akten angesehen und diesmal einen "ungewöhnlichen" Bruch festgestellt. Üblicherweise, erklärte er jetzt vor Gericht, bildet sich nach einem Knochenbruch ein Narbengewebe, das durch Kalkeinlagerung neues Knochengewebe entstehen lässt. Aber das, habe er festgestellt, fehle bei diesem Bruch. Eine Erklärung könne sein, dass der Schweineknochen nur angebrochen sei, was dem Tier keine großen Probleme bereitet haben muss. Warum das Tier dann im Schlachthof lahmte, könne alle möglichen Ursachen haben. Der Bruch war es ursächlich nicht, so der Gutachter.

Dem Verteidiger platzt der Kragen: Das alles habe er in seinem Einspruch der Staatsanwaltschaft bereits mitgeteilt. Anderthalb Jahre habe sich der Rechtsstreit hingezogen, der seinen Mandanten sehr belastet habe. Die Richterin stellte in ihrem Urteil fest: Das Schwein hatte einen Bruch. Aber sie sei überzeugt: Der war für den Angeklagten nicht erkennbar.

PK

Lesen Sie hier den Text zum Prozessauftakt.

 

Albert Herchenbach