Hettenshausen
Großer Gesprächsbedarf

Bauvorhaben an der Münchener Straße beschäftigt Hettenshausener Gemeinderäte

12.06.2018 | Stand 02.12.2020, 16:15 Uhr

Hettenshausen (clm) Ein geplantes Bauvorhaben an der Münchener Straße Ecke Hittostraße erregt in Hettenshausen die Gemüter: Dort sollen bereits bestehende Gebäude abgerissen und durch drei Doppelhäuser ersetzt werden.

Zum dritten Mal steht dieses Vorhaben heuer auf der Agenda des Gemeinderates. Denn die Pläne betreffen den sogenannten nicht überplanten Außenbereich, dort gilt also eigentlich kein Baurecht. Damit der Bauherr allerdings sein Vorhaben realisieren kann, will die Gemeinde eine Außenbereichssatzung aufstellen - hier sind sich die Gemeinderäte jedoch nicht ganz einig. "Wir räumen jetzt nur die Widersprüche zum Flächennutzungsplan aus", erklärte Bürgermeister Hans Wojta (UWG) am Montagabend zum momentanen Prozedere. "Es muss später zu jedem der Gebäude ein Bauantrag eingereicht werden." Denn bereits im Zuge der Außenbereichssatzung waren sowohl von verschiedenen Beteiligten als auch aus den Reihen der Gemeinderäte immer wieder Punkte angesprochen worden, die letztlich erst im Bauleitplanverfahren abgehandelt werden - die aber sowohl einige Politiker als auch Anwohner momentan beschäftigen.

Wolfgang Schrätzenstaller (CSU) wollte noch einmal wissen, welche Bebauung auf dem Areal geplant ist. Konkret geht es um drei Gebäude - zwei davon versetzt aneinander gebaut, eines mit etwas Abstand zu den anderen Häusern - mit jeweils zwei Wohneinheiten. Wolfgang Eichenseher vom gleichnamigen Planungsbüro verwies außerdem darauf: "Es kommt die TA Lärm zur Anwendung - genau so, wie sie überall gilt." Schließlich sei das Gelände nahe der Bundesstraße geplant; daher müsse der Bauherr dafür sorgen, dass die Lärmobergrenzen nicht überschritten werden. Außerdem sagte Eichenseher: "Das Neue wird nicht wesentlich höher als das, was jetzt schon da steht." Schrätzenstaller allerdings wollte das so nicht glauben, daher sagte Eichenseher: "Wir haben jetzt eine recht hohe Wandhöhe und ein steiles Dach." Bei einem Neubau werde es zwar zwei Vollgeschosse plus ein Dachgeschoss geben, der Gebäudekörper im Vergleich zum aktuellen Bau aber nur wenig größer.

Im Zuge seines Bauantrages wird sich der Bauherr mit dem Staatlichen Bauamt auseinandersetzen müssen. Denn eigentlich gilt neben einer Bundesstraße eine Anbauverbotszone von 20 Metern, mit diesem Vorhaben rückt er aber auf 13 Meter an die Straße heran. Eine entsprechende Ausnahme ist aber wegen des Höhenunterschieds zur B13 möglich, so Eichenseher.

Ein Nachbar hatte sich in diesem Zuge auch an das Wasserwirtschaftsamt gewandt: Er fürchtet, dass das Bauvorhaben im Überschwemmungsgebiet liegt. Das allerdings konnte Eichenseher widerlegen: "Der Planbereich liegt komplett außerhalb berechneter Überschwemmungsgebiete."

Auch an die Gemeinde und einige Gremiumsmitglieder direkt hatte sich ein Nachbar gewandt. Er hält das Bauvorhaben für "mit nachbarlichen Interessen nicht vereinbar" und bittet um die "Wahrung der Kulturlandschaft", wie er schreibt. Die Gemeinde jedoch verweist darauf, dass es sich hierbei nicht um eine Nachverdichtung handelt; stattdessen wird eine bestehende Wohnbebauung städtebaulich neu geordnet. Der Hettenshausener fürchtet zudem, dass die Höhe der neuen Häuser die bisherigen Gebäude um zwei bis drei Meter überschreitet. Den Rahmen hierfür, so die Gemeinde, gibt allerdings das Baugesetzbuch vor. Weitere Kritikpunkte des Nachbarn - beispielsweise sollen wohl 30 Bäume am Radweg gefällt werden - betreffen erst das Baugenehmigungsverfahren.

Während im Februar beim Beschluss, die verschiedenen Beteiligten über die Außenbereichssatzung zu informieren, noch vier Gemeinderäte gegen diese Entscheidung stimmten, votierte am Montagabend nur noch Erich Hiereth (CSU) gegen den Satzungsbeschluss.