Pörnbach
Gemeinderat setzt Kontingente durch

Bauherren im Pörnbacher Gewerbegebiet müssen ein Zuviel an verfülltem RW1-Material entfernen

20.09.2018 | Stand 02.12.2020, 15:38 Uhr
Die Baumaschinen im Gewerbegebiet Am Anger in Pörnbach dürfen bald wieder mit der Arbeit anfangen: zwei Bauherren müssen zu viel verfülltes Recycling-Material wieder entfernen. −Foto: Vogl

Pörnbach (vov) Die Auffüllungen im Pörnbacher Gewerbegebiet mit Recyclingmaterial der Kategorie RW1 sind nach der Sommerpause nun wieder ein Thema im Gemeinderat gewesen. Die ersten Kontingente wurden verteilt. Und die ersten Antragssteller müssen zu viel verfülltes Material wieder entfernen.

 Nach einer hitzigen Diskussion einigte sich der Pörnbacher Gemeinderat im Juli darauf, am Bebauungsplan für das Pörnbacher Gewerbegebiet festzuhalten. Sprich, es darf weiterhin nur Z.0. Material - also unbelasteter Erdaushub - verfüllt werden. Die vier Bauherren, die geprüftes Recyclingmaterial der Klasse RW1 verfüllt haben, konnten nun Antrag auf Befreiung vom Bebauungsplan stellen. Was zwei Antragsteller auch gleich taten.

Pro Grundstück ist jedoch nur ein gewisses Kontingent zulässig. Im gesamten Gewerbegebiet dürften maximal 10000 Kubikmeter RW1-Material verfüllt werden. Und diese 10000 Kubikmeter wurden vom Büro Eichenseher auf jedes Grundstück umgerechnet. Es gibt also eine Tabelle, wer wie viel RW1-Material verfüllen darf. Bürgermeister Helmut Bergwinkel (FUW) betonte, man habe auf diese Weise einen gerechten Verteilungsschlüssel geschaffen. "Nicht der Erste bekommt alles, sondern jeder hat das gleiche Recht."

Im Gemeinderat stießen die Verfüllungen dennoch sauer auf. "Grundsätzlich fragt man vorher, ehe man sowas macht. Jetzt hat das Wasserwirtschaftsamt einen Passus vergessen, und wir können den Karren aus dem Dreck holen", schimpfte Günter Gamperl (Dorfgemeinschaft). Roswitha Kraus (Dorfgemeinschaft) ergänzte, wenn es einen Bebauungsplan gäbe, müsse man sich eben daran halten. "Wenn darin steht, Z.0-Material, dann nehme ich das, und fertig."

Zweiter Bürgermeister Ludwig Mayr (FUW) sorgte sich um die Kontrolle des Rückbaus. "Wer überwacht denn, ob das gemacht wird? Kann man den Bauherren überhaupt noch trauen?" Bergwinkel erwiderte, die Bauaufsichtsbehörde wäre das Landratsamt. Er habe mit den Bauherren auch bereits sehr gute Gespräche geführt. "Ein Bauwerber ist bereit für alles."

Johannes Hofner (WG Puch) appellierte im Gremium an die Vernunft: "Wir haben diese Situation jetzt nun mal, und es ist unglücklich gelaufen. Jetzt müssen wir eben das Beste daraus machen, und das ist die Kontingentierung." Alexander Schmid (Dorfgemeinschaft) legte Wert darauf, dass ein Kontingent nicht übertragbar sei, was ihm der Bürgermeister auch zusicherte.

Der erste Bauherr hätte gemäß Kontingentierung auf seiner 2495 Quadratmeter großen Fläche 732,5 Kubikmeter RW1-Material verbauen dürfen. Er liegt mit einer Verfüllung von rund 800 Kubikmeter leicht darüber. Nach dem Willen des Gemeinderats muss er das Zuviel jetzt entfernen.

Die Vorgeschichte beim zweiten Bauherrn ist, dass er bereits im November 2017 beim Landratsamt die Verfüllung mit RW1-Material beantragt hatte. Das Amt hatte aber damals abgelehnt und auf der Verfüllung mit Z.0-Material bestanden. Das Wasserwirtschaftamt sah den Abstand von acht Metern zum Gießbach jedoch als ausreichend für die Verfüllung mit RW1- Material, so dass auch dieser Bauherr ein Kontingent bekommt: Auf seinem 3300 Quadratmeter großen Grundstück darf er 897 Kubikmeter RW1-Material verfüllen.

Tatsächlich verfüllt hat er aber 1506 Kubikmeter - was deutlich darüber liegt und jetzt entfernt werden muss. Ludwig Mayr (FUW) hatte außerdem Bedenken wegen der Nähe des Grundstücks zu einem angrenzenden Regenrückhaltebecken. Rathauschef Bergwinkel sicherte ihm zu, wegen des Beckens nochmals Rücksprache mit dem Wasserwirtschaftsamt zu halten.