Geisenfeld
Nochmals zahlen oder sogar Geld zurück?

Geplante Satzungsabschaffung: Drei unlängst sanierte Straßen in Geisenfeld sind in der Schwebe

06.02.2018 | Stand 02.12.2020, 16:51 Uhr

Für ein Volksbegehren gegen die Satzung haben am Samstag während des Wochenmarktes die Freien Wähler Geisenfeld Unterschriften gesammelt, und die Resonanz war groß. - Foto: FW Geisenfeld

Geisenfeld (GZ) Die Straßenausbaubeitragssatzung soll abgeschafft werden - doch wie sehen die Details aus? Darauf sind nicht nur die Verantwortlichen bei der Stadt gespannt, sondern auch die Anwohner von drei sanierten, aber noch nicht abgerechneten Straßen. Gibt es vielleicht sogar Geld zurück?

Sind Innerortsstraßen sanierungsbedürftig, so müssen sich die Anwohner an den Kosten beteiligen. Zu welchem Prozentsatz, dies hängt von der Verkehrsbedeutung der Straße ab. In Geisenfeld sind dies zwischen 30 und 70 Prozent, so steht es in der kommunalen Straßenausbaubeitragssatzung (Strabs). Doch nun hat die CSU die Abschaffung dieser kommunalen Satzungen angekündigt - ein Punkt, für den die Freien Wähler in Bayern schon seit Längerem kämpfen (siehe Kasten rechts). Für den finanziellen Verlust sollen die Kommunen anderweitig entschädigt werden, heißt es, doch Details dazu gibt es noch nicht.

"Mal sehen, was der Staatsregierung in ihrer Weisheit einfällt", meint dazu Geisenfelds Bürgermeister Christian Staudter (USB) ein wenig frotzelnd. Bis keine endgültige Klarheit herrscht, wie sich in Zukunft die Finanzierung gestalten wird, "liegen solche Straßenausbauprojekte natürlich auf Eis", lässt der Rathauschef wissen. "Da ist uns das Risiko einfach zu groß".

Als Nächstes für eine Sanierung vorgesehen ist in Geisenfeld die stark ramponierte Forstamtstraße. Wann sie in Angriff genommen wird, steht jetzt freilich in den Sternen. Die dortigen Anwohner jedenfalls werden über die Ankündigung, die Strabs abzuschaffen, nicht unglücklich sein.

Als weitere Reaktion auf die neue Situation verzichtet die Stadt ab sofort darauf, entsprechende Bescheide zu verschicken - so wie es von der bayerischen Landtagspräsidentin Barbara Stamm angeraten wurde. Dabei hätten in nächster Zeit Bescheide in größerer Zahl zugestellt werden sollen, und der Grund dafür ist ein ganz einfacher: Gleich drei Straßen im Gemeindegebiet wurden unlängst saniert, und es sind auch bereits die entsprechenden Vorauszahlungsbescheide ergangen - aber halt noch keine Schlussbescheide. "Weil noch keine endgültige Abrechnung dieser Projekte vorliegt", so die Begründung von Josef Partheymüller, der im Geisenfelder Rathaus für Beitragsrecht zuständig ist.

Die drei Projekte, um die es geht, sind die Krankenhausstraße im Bereich Seniorenheim und Betreutes Wohnen, die Gehwege der Gadener Durchgangsstraße (die Straße selbst, eine Kreisstraße, zahlt komplett der Landkreis) und das Hafnerbergl. Bei allen drei Ausbaumaßnahmen sind die Vorauszahlungsbescheide bereits im Jahr 2015 ergangen, und zwar im ersten Fall an neun, im zweiten an etwa 45 und dritten Fall an 27 Betroffene. Bei der Krankenhausstraße ist laut Partheymüller durch die geleisteten Vorauszahlungen etwa die Hälfte des Anliegeranteils bereits gedeckt, bei den zwei andren Projekten sind es 70 bis 75 Prozent.

Doch wird es für die Betroffenen noch eine "Schlussrate" geben? Oder ist für sie das Ganze mit der Vorauszahlung erledigt? Oder wird bei solchen noch nicht komplett abgerechneten Projekten vielleicht sogar eine Rückerstattung der geleisteten Vorauszahlung angeordnet? Niemand weiß es. "Wir sind wirklich gespannt, welche Übergangsregelungen es für solche schwebenden Fälle geben wird", sagt Bürgermeister Christian Staudter. Oder wie es Josef Partheymüller ausdrückt: "Die Ankündigung der Staatsregierung zur Abschaffung der Strabs ist eine Wundertüte, von der bis dato keiner genau weiß, was drin ist."

Einer, der die Sache mit ganz besonderem Interesse verfolgt, ist der 79-jährige Hans Sch. als Hauptbetroffener eines Gerichtsurteils von 2015 zur Abrechnung des Hafnerbergl-Ausbaus. Aufgrund dieses Urteils wurde er dazu verdonnert, runde 20 000 Euro als Ausbaubeitrag zu zahlen, obwohl er mit seinem südlich der Straße liegenden, sehr steilen Hanggrundstück "nicht den geringsten Erschließungsvorteil" hat. Über 16 000 Euro hat der Senior bereits als Vorauszahlung geleistet. Aber vielleicht, so hofft er nun, "gibt es zumindest noch ein kleines Stück Gerechtigkeit."