Geisenfeld
Frau verbrüht Mann mit heißem Wasser: Drohende Mordanklage

02.11.2017 | Stand 02.12.2020, 17:16 Uhr

Geisenfeld (kog) Dramatische Weiterentwicklung im Fall der Beziehungstat vom 6. Oktober. Jetzt lautet der Haftbefehl gegen die 56-jährige Geisenfelderin, deren Lebensgefährte offenbar an den ihm zugefügten Verbrühungen gestorben ist, nicht mehr nur auf schwere Körperverletzung, sondern auf Mord.

Dies hat gestern die Staatsanwaltschaft Ingolstadt mitgeteilt.

Man sehe die maßgeblichen Tatmerkmale "niederer Beweggrund" und "Heimtücke" nach derzeitigem Ermittlungsstand als gegeben an, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Welchen "niederen Beweggrund" man im konkreten Fall sieht, dazu wollte er sich nicht äußern. Von Heimtücke geht man bei der Staatsanwaltschaft aus, weil sich die Tat ereignete als der Mann schlief.

- und zwar "offenbar mit mindestens 20 Litern", wie es vonseiten der Staatsanwaltschaft heißt. Womit wohl auch eine Tat im Affekt ausscheidet. Der tödliche Vorfall ereignete sich im Wohnhaus der 56-jährige Lebensgefährtin des Mannes. Gegen die Frau wurde am Folgetag auf Antrag der Staatsanwaltschaft Haftbefehl erlassen, weil sich während der Ermittlungen der Verdacht erhärtet hatte, dass die Tat vorsätzlich geschehen war.

Es wurde eine Obduktion veranlasst, deren schriftliches Ergebnis noch nicht vorliegt. Die Gesamtumstände haben die Staatsanwaltschaft aber nun veranlasst, ihre Anklage am Mord zu ändern. Nun stünden umfangreiche Ermittlungen an heißt es. Sollte sich dabei der Tatverdacht so weit bestätigen, dass es zu Anklage kommt, werde der Fall vor einem Schwurgericht am Landgericht Ingolstadt verhandelt, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Bis dahin könne es aber einige Zeit dauern, so sein Hinweis.

Die mehrfache Mutter befindet sich seit der Tat in Untersuchungshaft. Wie die Kripo mitteilt, hat sie zu dem Vorfall gegenüber den Ermittlern bis dato immer noch keine Angaben gemacht.