Ingolstadt
Geiselnehmer bleibt in Obhut der Ärzte

Viereinhalb Jahre Haft und Unterbringung als Quittung für die Pfaffenhofener Gewalttat

12.10.2018 | Stand 23.09.2023, 4:38 Uhr
Großes Medienaufgebot vor der Urteilsverkündung: Insbesondere Fernsehteams benötigten Bilder aus dem Gerichtssaal. −Foto: Heimerl

Ingolstadt/Pfaffenhofen (PK) Viereinhalb Jahre Haft für den Pfaffenhofener Geiselnehmer: Diese Strafe hat das Ingolstädter Landgericht am Freitag verhängt, der 29-jährige Aussiedler wird sie zunächst in der geschlossenen Psychiatrie verbringen müssen. Die Strafkammer hat erwartungsgemäß die längerfristige Unterbringung des Mannes in einer Fachklinik verfügt.

Überraschen konnte der Urteilsspruch nach dem Prozessverlauf nicht mehr. Selbst Verteidiger Jörg Gragert, der in seinem Plädoyer vier Jahre Haft für den Angeklagten empfohlen und ausdrücklich keinen Unterbringungsantrag gestellt hatte, sprach anschließend auf dem Gerichtsflur von einem "angemessenen und erwartbaren" Urteil. Er zeigte sich wie das Gericht davon überzeugt, dass seinem seit Jahren durch Selbstmordversuche auffälligen Mandanten in einer psychiatrischen Klinik am besten geholfen werden kann.

Die Strafkammer hat den in Kasachstan geborenen Angeklagten der Geiselnahme, der Körperverletzung, der Bedrohung und der Nötigung für schuldig befunden. Angesichts der Schwere der Tat und der über Stunden aufrechterhaltenen Drohung gegen Leib und Leben der Geisel - eine damals 31-jährige Verwaltungsangestellte des Pfaffenhofener Kreisjugendamtes - könne ganz bestimmt nicht von einem minderschweren Fall gesprochen werden, so der Vorsitzende Richter Thomas Denz in seiner knapp halbstündigen Urteilsbegründung. Milderungsgründe bei der Strafzumessung seien allerdings die von einer Gutachterin attestierte verminderte, aber nicht aufgehobene Schuldfähigkeit des Täters wegen seiner psychischen Erkrankung (hebephrene Schizophrenie) und sein umfassendes Geständnis gewesen.

Besonders hoch habe die Kammer dem Mann angerechnet, dass er seinem Opfer eine Aussage vor Gericht ersparte, betonte Denz. Da die Frau offenbar noch stark unter dem traumatischen Erlebnis leidet, sei ihr die zusätzliche Bürde einer Befragung als Hauptbelastungszeugin auch kaum zuzumuten gewesen. Insofern sei der vom Angeklagten ermöglichte Verzicht auf eine Einvernahme praktisch höher zu bewerten als ein rein materieller Täter-Opfer-Ausgleich.

Die fünfstündige Geiselnahme in einem Büroraum des Jugendamtes sei aber ein von vornherein zum Scheitern verurteiltes Unterfangen gewesen, so der Vorsitzende weiter. Sie sei Ausdruck jener Ungereimtheiten und Unberechenbarkeit, die zum Krankheitsbild des Angeklagten passten. In seiner gutachterlich attestierten, in Jugendjahren aufgekommenen Schizophrenie, die offenbar nie länger behandelt wurde, neige er zu nicht vorhersehbaren Überreaktionen.

Im konkreten Fall hatte ein Behördenbrief, der den längeren Verbleib seiner kleinen Tochter bei einer Pflegefamilie angekündigt hatte, den Mann dazu gebracht, sich einen recht absurden Erpressungsplan gegenüber Jugendamt und Familiengericht zurechtzulegen: Obgleich er objektiv nie die Chance hatte, sich durchzusetzen, hatte er sich vorgegaukelt, mit dem Einsatz eines Taschenmessers gegen die Jugendamtsmitarbeiterin eine Besserung seiner familiären Lage herbeizuführen. Richter Denz: "Er fasste den Beschluss, ein Zeichen zu setzen gegen die staatliche Einmischung. Es sollte ein Fanal sein, und er war bereit, viel einzusetzen - nötigenfalls auch sein Leben."

Eben durch diese fatale Einstellung - im Prozess hatte der seit Jahren mit Selbstmordgedanken behaftete Mann angegeben, auch mit seiner Erschießung durch die Polizei gerechnet zu haben - sei die Situation ja auch für die Geisel umso gefährlicher gewesen, so der Vorsitzende Richter. Und wenn es schon durch einen Brief vom Amt zu einer solch heftigen Eskalation gekommen sei, dann seien bei ausbleibender Behandlung eben auch weiterhin Überreaktionen des Täters und eine Gefährdung der Allgemeinheit nach womöglich nur kleineren Anlässen keinesfalls auszuschließen.

Deshalb sieht die Kammer Veranlassung, den 29-jährigen jetzt langfristig in der psychiatrischen Klinik München-Ost in Haar, wo er bereits seit seiner Festnahme vorläufig untergebracht ist, zu belassen. Er wird seine Strafe also unter ärztlicher Aufsicht verbüßen - mit allen Therapie- und Medikationsmöglichkeiten, die dort gegeben sind. Dass seitens des Angeklagten gegen das Urteil noch das Rechtsmittel der Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt wird, ist nach ersten Äußerungen von Rechtsanwalt Jörg Gragert unwahrscheinlich. Der Verteidiger wollte sich aber noch mit seinem Mandanten besprechen und gab deshalb in der Verhandlung noch keine entsprechende Erklärung ab.

Bernd Heimerl