Reichertshofen
Formulierungen und Satzung beschlossen

10.10.2018 | Stand 02.12.2020, 15:29 Uhr

Reichertshofen (vov) Die genaue Formulierung des Ratsbegehrens beschlossen die Reichertshofener Räte auf der jüngsten Sitzung.

Die Verwaltung stimmte sich für den Wortlaut eigens mit der Kommunalverwaltung und einem Anwalt ab. Die Formulierung für das Ratsbegehren lautet: "Schaffung eines Bürger- und Kulturzentrums durch Verlagerung der Gemeindeverwaltung":

"Sind Sie dafür, dass der Markt Reichertshofen das Konzept umsetzt, das Areal "Altes und Neues Schloss" (Rathausgebäude mit Nebengebäude) zu sanieren und künftig als Bürger- und Kulturzentrum zu nutzen und zu diesem Zweck die dort befindliche Gemeindeverwaltung in ein neu zu errichtendes Verwaltungsgebäude auf dem Grundstück am Unteren Markt (Marktstraße 30) verlegt? "

Ebenfalls festgelegt wurde die Formulierung der Stichfrage. Diese lautet: "Werden die bei Bürgerentscheid 1 und 2 zur Abstimmung gestellten Fragen in einer miteinander nicht zu vereinbarenden Weise jeweils mehrheitlich mit "Ja" beantwortet: Welche Entscheidung soll dann gelten? Bürgerentscheid 1 (Ratsbegehren), Bürgerentscheid 2 (Bürgerbegehren)? "

Für die Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden musste ebenfalls eine Satzung festgelegt werden. Die für die Bürger wesentlichen Punkte: Abgestimmt werden kann am Wahltag zwischen acht und 18 Uhr. Wahlbenachrichtigungen werden versandt, auch Briefwahl ist möglich. Als Abstimmungsleiter werden von der Gemeinde zwei Verwaltungsmitarbeiter eingesetzt. Der Abstimmungstermin ist, wie bereits berichtet, der 25. November. Bei allen Beschlüssen gab es jeweils eine Gegenstimme - von Josef Pfab (CSU). "Warum bist Du dagegen? " fragte Elisabeth Großmann (JWU). "Wenn ich gegen den Bürgerentscheid bin, muss ich als Folge daraus auch da dagegen sein", antwortete Pfab.