Geisenhausen
Fahrlässig abgebogen

21.09.2018 | Stand 02.12.2020, 15:37 Uhr
Kräftig gekracht hat es bei der Auffahrt zum Rasthof Holledau, weil ein 47-Jähriger die Vorfahrt einer Schweitenkirchenerin missachtet hat. Die Frau wurde mit leichten Verletzungen ins Krankenhaus gebracht, der Schaden liegt bei 43000 Euro. −Foto: Einödshofer

Geisenhausen (PK) Auf der Kreisstraße von Geisenhausen nach Walkersbach sind am Donnerstag um 16.55 Uhr zwei Autos zusammengeprallt.

Der Unfall ereignete sich im Bereich der Abzweigung zum Rasthaus Holledau. Ein 47-Jähriger war mit seinem Wagen von der A9 abgefahren und missachtete dann die Vorfahrt. Er stieß mit einem aus Schweitenkirchen kommenden Auto zusammen, an dessen Steuer eine 41-jährige Schweitenkirchenerin saß. Der Rettungsdienst brachte die leicht verletzte Frau in die Ilmtalklinik. Der Unfallverursacher muss sich nun laut Polizei wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten. Helfer der Geisenhausener Feuerwehr sicherten die Unfallstelle ab, beseitigten die ausgelaufenen Betriebsstoffe und regelten den Verkehr. Den Gesamtschaden beziffert die Polizei auf 43000 Euro.