Scheyern
Es geht voran in Scheyern

12.07.2018 | Stand 02.12.2020, 16:05 Uhr

Scheyern (hsg) In einer Sondersitzung des Scheyrer Gemeinderats Ende Juni ist der Entwurf zur Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes auf der Tagesordnung gestanden.

Nachträglich geändert wurde jetzt das Grundstück des ehemaligen Hochbehälters für die Wasserversorgung, das ursprünglich als "Fläche für Versorgungsanlagen" gekennzeichnet war, jetzt aber neu als "Dorfgebiet" im Planentwurf enthalten ist. Damit konnten die Räte den Entwurf endgültig und einstimmig billigen und das Verfahren fortsetzen: mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und offizieller Stellen.

Zum Bebauungsplan "Ortskern Scheyern" liegt ein privater Einspruch vor. Darin beschwert sich ein Bürger, dass die neu beschlossene Mindestgrundstücksfläche je Wohneinheit für ihn einen erheblichen Vermögensverlust bedeute. Zur Zeit des Erwerbs der Grundstücke beziehungsweise eines Wohngebäudes sei diese Regelung nicht absehbar gewesen. Der Gemeinderat verwies ablehnend auf die Bebauungsplanänderung, die der "Steuerung einer verträglichen Nachverdichtung und zum Schutz der baulichen Eigenart des Ortskerns" diene. Die Begrenzung von Wohneinheiten in Bezug zur Grundstücksfläche soll die dörfliche Struktur sowie eine "maßvolle und angemessene Bebauung" gewährleisten.

Zwei Jahre Zeit nach Bewilligung der Zuwendungen gewährt das Eler-Förderprogramm, um das Euernbacher Dorfgemeinschaftshaus zu errichten. Innerhalb dieses Zeitrahmens müssen auch sämtliche Schlussrechnungen vorgelegt werden. Um sicher zu gehen, hat das Planungsbüro Wipfler vorgeschlagen, die Ausführungsplanung sowie die Objektplanung vorzuziehen. Das hätte Vor- und Nachteile, so die Meinung von Bürgermeister Manfred Sterz (FW). Allerdings trage die Gemeinde das finanzielle Risiko, sollte die Zuwendung nicht bewilligt werden. Dabei handle es sich um rund 38500 Euro beziehungsweise um 21500 Euro an Architektenkosten. Sterz schlug deshalb vor, vor Erhalt des Zuwendungsbescheids keine weiteren Beauftragungen vorzunehmen, wofür die Gemeinderäte einhellig stimmten.