Pfaffenhofen
Die Chance auf ein neues Leben

„Ich bring’ dich um!“: Bewährungsstrafe für einen 43-Jährigen wegen Bedrohung seiner Lebensgefährtin

14.09.2017 | Stand 02.12.2020, 17:30 Uhr

Pfaffenhofen (PK) „Du hast nie vor mir Ruhe, ich bring’ dich um!“ Mit diesen Worten hatte Kemal S., 43, (alle Namen geändert) seine Lebensgefährtin immer wieder bedroht. Und das solle sie ernst nehmen, schob er hinterher. Edina F.

(33) nahm das jedes Mal ernst – und zeigte ihn schon dreimal an. Wegen Bedrohung verurteilte das Amtsgericht Pfaffenhofen ihn jetzt nach zwei Geldstrafen zu vier Monaten Haft auf Bewährung.

 

Kemal wird von zwei Justizvollzugsbeamten in den Sitzungssaal 109 geführt, er sitzt, weil er die Geldstrafen nicht zahlte, seit dem 19. April in der Justizvollzugsanstalt Aichach. Wegen genau derselben Delikte: Wiederholt hatte er Edina im vergangenen Jahr verbal nach dem Leben getrachtet und gedroht, die gemeinsame fünfjährige Tochter entführen zu lassen.

„Die Haft hatihm gut getan.“

Anwalt Stefan Heinl über seinen Mandanten

 

„Immer wenn ich von der Arbeit kam“, sagt sie als Zeugin aus, „hat er sein Maximum gegeben.“ Ein Höchstmaß an Beschimpfungen und Bedrohungen. Edina muss tatsächlich Angst gehabt haben. Sie bat eine Anwältin, einen Brief an Kemal aufzusetzen; sie lasse sich diese Behandlung nicht mehr bieten. Ohne Erfolg. Schließlich erstattete sie Anzeige. Zweimal musste sich Kemal deshalb vor Gericht verantworten, jedes Mal wurden ihm Geldbußen aufgebrummt, zuerst 1600 Euro, am 13. Dezember 3600 Euro. Hinzu kamen Strafen wegen Drogenvergehen.

Den Verurteilten scheint das nicht sonderlich beeindruckt zu haben. Im Gegenteil: Weil er die Strafen nicht zahlte und wusste, dass er sie vom 19. April für fünf Monate in einer Aichacher Zelle absitzen muss, bedrohte er seine Lebensgefährtin zwei Wochen vor Haftantritt erneut. Sie kam gerade von einer Dienstreise, er hatte in ihrer Wohnung auf sie gewartet, forderte von ihr das Geld, andernfalls bringe er sie um. Edina blieb standhaft und zeigte ihn erneut an.

Eine knallharte, von blankem Hass getriebene Reaktion? Pure Angst? Verzweiflung? Oder vielleicht doch eher die Sehnsucht, das Gefängnis möge Kemal läutern? Tatsächlich scheint ihn die kompromisslose Haltung seiner Freundin wieder auf die Spur gebracht zu haben. Der 43-Jährige Gebäudereiniger ist seit seinem 21. Lebensjahr drogenabhängig. Zwei Jahre sei er mal „sauber“ gewesen, dann nahm er wieder regelmäßig Marihuana, auch Kokain. „Wenn er drauf war“, sagt Edina, „dann hat er sich nicht unter Kontrolle und wurde aggressiv.“ Nicht handgreiflich, sondern verbal. Er mache ihr das Leben zur Hölle, habe er wiederholt gedroht.

Wie es ihm in der Haft geht, will Amtsrichterin Nicola Schwend wissen. „Gut“, sagt Kemal, „mir geht’s gut. Ich arbeite und bin sauber.“ Kalter Entzug. „Ich möchte sauber bleiben.“ Um einen Therapieplatz hatte er sich schon vor Haftantritt bemüht, auch schon eine Kostenzusage bekommen, aber das verlief sich dann. Er hat erneut eine Behandlung beantragt.

Wie denn jetzt die Beziehung sei, fragt die Richterin. Kemal: „Normal.“ Seine Freundin lächelt ihm aus dem Zeugenstand zu und verabschiedet sich mit einem fröhlichen „Tschüss“.

Staatsanwalt Jürgen Staudt erkennt die positive Sozialprognose des Angeklagten. Er fordert eine Haftstrafe von fünf Monaten, aber zur Bewährung. Pflichtverteidiger Stefan Heinl geht zwei Monate darunter, weil sein Mandant „eine echte Schuldeinsicht hat und Reue zeigt“. Die Haft habe ihm gutgetan. Kemal hat das Schlusswort: „Es tut mir sehr leid, dass er so weit gekommen ist.“

Das Urteil: Vier Monate Haft zu einer zweijährigen Bewährungszeit, in der Kemal einem Bewährungshelfer unterstellt wird. Außerdem muss er den Abschluss einer Drogentherapie nachweisen. Kemal nimmt das Urteil an. Die Beamten fahren ihn zurück in seine Zelle. Zwei Wochen noch, dann kann er mit seinem neuen Leben ernst machen.