Wolnzach
Der Volksfeststreit geht weiter

Anwohnerin geht auch im zivilrechtlichen Verfahren in die Berufung

16.04.2021 | Stand 19.04.2021, 3:33 Uhr
Auch Lärmmessungen wurden auf dem Wolnzacher Volksfest immer wieder durchgeführt; das Landgericht Ingolstadt urteilte jetzt im März, dass die erreichten Werte für Anwohner zumutbar sind und wies die Klage einer Nachbarin ab. −Foto: WZ-Archiv

Wolnzach - Der Wolnzacher Volksfeststreit geht tatsächlich in die nächste Runde: Wie der Wolnzacher Bürgermeister Jens Machold (CSU) am Ende der Gemeinderatssitzung am Donnerstag verkündete, hat die Klägerseite gegen die am 10. März 2021 verkündete Entscheidung des Landgerichts Ingolstadt, die von einer Anwohnerin eingereichte Lärmklage gegen das Volksfest abzuweisen, fristgerecht Berufung eingelegt. "Das betrübt uns sehr, aber überrascht uns nicht wirklich", so Machold.

Im seit Januar 2019 laufenden Zivilverfahren hatte das Landgericht Ingolstadt unter anderem festgestellt, dass die laut Gutachten nachgewiesenen Volksfest-Lärmwerte entsprechend der Freizeitlärm-Richtlinie im für Anwohner zumutbaren Bereich liegen. Innerhalb der vierwöchigen Frist hat die Klägerseite nun Rechtsmittel dagegen eingelegt.

Damit läuft in Sachen Wolnzacher Volksfest die zweite Berufung, denn die gleiche Anwohnerin hatte auch gegen die vom Markt Wolnzach durchgeführten Baumaßnahmen zur Lärmminderung an der Volksfesthalle vor dem Verwaltungsgericht München geklagt und gegen die dazu im Oktober 2018 getroffene Verwaltungsgerichtsentscheidung Rechtsmittel eingelegt. Die Lärmschutzmaßnahmen hatte der Markt Wolnzach als Folge der von derselben Anwohnerin 2014 angestrengten Petition an den bayerischen Landtag umgesetzt.

Gegenüber unserer Zeitung möchte die Klägerin keine Stellungnahme abgeben.

kat