Wolnzach
"Der Beschluss ist rechtmäßig gefasst"

Wallner moniert Befangenheit eines Rates zur Klage gegen Garaus-Bebauung - Verwaltung hält dagegen

05.04.2019 | Stand 23.09.2023, 6:32 Uhr

Wolnzach (WZ) Ein Gemeinderatsmitglied befangen und damit der ganze Beschluss hinfällig, das hat FDP-UW-BGW-Gemeinderat Max Wallner der Rechtsaufsicht im Landratsamt gemeldet. Doch diese und der Markt Wolnzach winken ab: Die Mehrheit des gefassten Beschlusses für eine Klage gegen die Garaus-Mehrfamilienhäuser war mit 17 zu vier Stimmen so deutlich, dass eine solche Befangenheit, so sie denn gegeben sei, nicht ins Gewicht fiele.

Er habe entsprechende "Hinweise", dass mindestens ein Mitglied des Gemeinderates "eine Befangenheit hatte" erst am 2. April um 11.55 Uhr erhalten, schreibt Wallner an die Rechtsaufsicht im Landratsamt. Deshalb müsse Paragraf 18 der Gemeindeordnung vollzogen und der in der März-Sitzung gefasste Beschluss für ungültig erklärt werden. Noch vor Eintritt in die Tagesordnung der Gemeinderatssitzung sprach Wallner dieses Thema am Donnerstagabend an. Man müsse das neu aufrollen, weil besagtes Gemeinderatsmitglied ja eventuell auch die Diskussion beeinflusst habe.

Wallners Schreiben an die Rechtsaufsicht war in der Marktverwaltung bekannt, denn es war zeitgleich auch im Rathaus eingegangen. Allerdings habe es dort nicht für große Aufregung gesorgt, so Bürgermeister Jens Machold (CSU). Denn: "Es ist ja nichts das erste Mal, dass sich eine Gemeinderat an die Rechtsaufsicht wendet." Vielmehr werde man hier in Wolnzach "auf Schritt und Tritt überwacht", dementsprechend akribisch achte die Marktverwaltung auf juristische Korrektheit. In diesem Zusammenhang musste sich Wallner einen Hinweis gefallen lassen: "Der von Ihnen angeführte Paragraf 18 der Gemeindeordnung regelt die Bürgerversammlungen, den haben Sie wohl eher nicht gemeint."

Der Ausschluss von Abstimmungen wegen Befangenheit sei vielmehr in Paragraf 49 der bayerischen Gemeindeordnung geregelt. "Ein Mitglied kann an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen, wenn der Beschluss ihm selbst, einem Angehörigen oder einer von ihm vertretenen natürlichen oder juristischen Person oder sonstigen Vereinigung einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann", so heißt es dort. Im konkreten Fall geht es nach Informationen unserer Zeitung um eine Wohnung, die die Familie eines Gemeinderatsmitglieds im Nachbargebäude der geplanten Mehrfamilienhäuser besitzt. Der Markt habe das nach Wallners Einwand geprüft, mit der Rechtsaufsicht Kontakt aufgenommen. Das Ergebnis sei eindeutig: "Wenn wir eine Beteiligung eines Gemeinderatsmitglieds voraussetzen, dann wäre ein Beschluss nur dann aufzuheben, wenn diese Stimme zu einem anderen Ergebnis geführt hätte", so Machold. Allerdings sei der in der März-Sitzung gefasste Beschluss für den Klageweg des Marktes gegen die Genehmigung der Mehrfamilienhäuser am Garaus-Weiher mit 17 zu vier Stimmen - dagegen gestimmt hatten Max Wallner und Peter Rech (jeweils FDP-UW-BGW), Marianne Strobl (SPD) und Thomas Stockmaier (fraktionslos) - "so deutlich" ausgefallen, dass eine solche Beteiligung nicht ins Gewicht gefallen wäre. Machold: "Der Beschluss ist rechtmäßig gefasst."

Einschalten in die Diskussion wollte sich auch noch Wallners Fraktionskollege Peter Rech, doch Machold schnitt ihm das Wort ab: "Es ist alles gesagt und auch mit der Rechtsaufsicht abgeklärt." Das sieht auch Josef Schäch so - und stellte sich mit seiner Sicht der Dinge gegen die Haltung seiner beiden Fraktionskollegen Wallner und Rech. Krankheitsbedingt habe er an besagter Märzsitzung zwar nicht selbst teilnehmen können, kenne aber die Hintergründe von Wallners Antrag und habe ihm seine Meinung dazu auch schon persönlich mitgeteilt. Sie lautet: "Herr Wallner, da sind Sie nicht auf dem richtigen Weg."

Karin Trouboukis