Geisenfeld
Missgeschick mit Folgen

"Kein Verbrecher": Geständiger Verursacher des Stadelbrands am Ilmgrund akzeptiert Geldstrafe

04.10.2018 | Stand 23.09.2023, 4:33 Uhr
Der Stadel am Geisenfelder Ilmgrund brannte am 12. Dezember 2017 komplett ab. Auch das benachbarte Wohnhaus wurde beschädigt. Der geständige Verursacher wurde jetzt am Amtsgericht wegen fahrlässiger Brandstiftung zu einer Geldstrafe verurteilt. −Foto: Kohlhuber

Geisenfeld (GZ) Zu einer Geldstrafe von 3750 Euro ist der 47-Jährige verurteilt worden, der im Dezember vergangenen Jahres einen landwirtschaftlichen Stadel am Geisenfelder Ilmgrund in Brand gesetzt hatte. Unabsichtlich wohlgemerkt - daher ging der Prozess am Pfaffenhofener Amtsgericht für den Angeklagten relativ glimpflich aus.

Der 47-Jährige hatte den Stadel gemietet - und darin am 12. Dezember 2017 zusammen mit seinem 18-jährigen Sohn ein Auto repariert. Beim Prozess, den Amtsrichter Michael Herbert leitete, verzichtete der Beschuldigte auf einen Anwalt und verteidigte sich selbst. Allerdings hatte er schon unmittelbar nach dem Brand, bei dem der Schaden im sechsstelligen Eurobereich lag und bei dem der Sohn des Angeklagten leichte Brandverletzungen erlitt, die Schuld gegenüber der Polizei eingeräumt - und daran änderte sich auch beim Prozess nichts.

Dem Handelsfachwirt wurde vorgeworfen, bei der Reparatur eines Autos die Scheune und um ein Haar auch noch das benachbarte Wohnhaus abgefackelt zu haben. Vor Gericht schilderte er noch einmal den gesamten Vorgang. Demnach kam es beim Ausbau des Autotanks, der noch Restbenzin enthielt, durch einen heißen Baustrahler zum Brand. "Weil der Tank beim Ausbau kippte, das Benzin auslief und es vom Heizstrahler entzündet wurde", wiederholte er seine Aussage, die er auch schon gegenüber der Polizei gemacht hatte. Dabei wurden die Scheune innen samt Dach und Photovoltaik-Anlage total zerstört. Beim benachbarten Wohnhaus zerbarsten die Scheiben. Die Höhe des Schadens wurde gegenüber den ersten Schätzungen weit nach oben korrigiert. Sie lag letzten Endes bei über einer halben Million Euro, wurde im Prozess ausgeführt.

Der Angeklagte bedauerte sein schlimmes "Missgeschick", wie er es nannte. Dennoch hatte er gegen den Strafbefehl, der auf 160 Tagessätze zu jeweils 30 Euro ausgestellt war, Einspruch eingelegt. Die 4800 Euro erschienen ihm als schlichtweg zu hoch gegriffen. Denn er betonte, dass er immerhin versucht habe, einen Teil des angerichteten Schadens zu beheben, indem er das beschädigte Haus repariert und damit wieder bewohnbar gemacht habe. Er hatte seinen Einspruch gegen Anzahl und Höhe der Tagessätze eingelegt, weil er "nicht als Straftäter, also als vorbestraft", gelten wolle. Ab 90 Tagessätzen ist genau dies der Fall und zieht automatisch einen Eintrag ins Bundeszentralregister nach sich.

Richter Michael Herbert sah den 47-Jährigen zwar auch nicht als Verbrecher an und sagte: "Missgeschick ist sicher kein Verbrechen." Aber der Strafrahmen für fahrlässige Brandstiftung, die in diesem Fall nun einmal unbestritten vorliege, beginne bei sechs Monaten und ende erst bei fünf Jahren. Wobei bei der Gefährdung von Menschen die Strafe den höheren Rahmen ausschöpfe, so der Amtsrichter weiter.

Da der Täter jedoch vollumfänglich geständig war und sich außerdem um Wiedergutmachung bemüht hatte, kam ihm das Gericht so weit es ging entgegen. So plädierte zunächst die Staatsanwältin Julia Eser zusammen mit ihrer Referendarin Canan Ekici zwar weiterhin auf 160 Tagessätze, reduzierte den Satz aber auf 25 Euro. Und Amtsrichter Herbert empfand es zudem als angemessen, auch die Zahl der Tagessätze ein wenig auf letztlich noch 150 nach unten zu setzen. Somit kamen unter dem Strich die besagten 150 Tagessätze á 25 Euro dabei heraus. Außerdem muss der Angeklagte die Gerichtskosten bezahlen. Richter Herbert beendete das Verfahren mit den Worten: "Bei Feuer darf nichts passieren, das geht einfach nicht. Sie sind aber kein Verbrecher." Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte nahmen das Urteil sogleich an, sodass die besagte Geldstrafe in Höhe von 3750 Euro rechtskräftig ist.

Wolfgang Kollmeyer