München
Vergewaltigung in U-Bahn: 57-Jähriger gesteht Tat

Beschuldigter Zugführer kommt aus dem Landkreis Pfaffenhofen – Videokamera führte laut Polizei zur Festnahme

12.07.2018 | Stand 02.12.2020, 16:05 Uhr
Die U-Bahn-Station in München-Großhadern. −Foto: Martin Falbisoner/Wikipedia

München (dbr) Ein 57-jähriger U-Bahn-Fahrer aus dem Landkreis Pfaffenhofen soll Mitte Juni eine 18-Jährige an der U-Bahnstation Klinikum Großhadern in München vergewaltigt haben. Der Mann wurde bei der Tat von einer Videokamera gefilmt und hat bereits gestanden, so Anna-Katharina Heschl vom zuständigen Polizeipräsidium München auf Anfrage. Die Polizei hatte die Tat erst jetzt bekanntgegeben.

Die mutmaßliche Vergewaltigung fand bereits am Samstag, 16. Juni, am Morgen statt. Die 18-jährige Münchnerin war laut Polizei betrunken eingeschlafen, als die U-Bahn an der Endstation am Klinikum Großhadern ankam. Deshalb war sie auch noch in der Bahn, als der Zug in die Wendeanlage einfuhr.
 
Dort vergewaltigte der Mann aus dem Landkreis Pfaffenhofen die Frau, so der Vorwurf laut Heschl. Geschlechtsverkehr habe nicht stattgefunden. Doch bekanntlich gilt jegliches Eindringen in den Körper eines anderen ohne dessen Einwilligung als Vergewaltigung.
 
Gegen 7.30 Uhr wurde dann laut Bericht eine Polizeistreife auf die Münchnerin aufmerksam, als diese an der U-Bahnstation Klinikum Großhadern ausstieg. Ihre Hose und ihr BH unter dem verrutschten T-Shirt waren geöffnet, heißt es im Polizeibericht. Erinnern konnte sie sich demnach wegen der starken Alkoholisierung nur noch teilweise an das Geschehene. Beim Aufwachen habe ein fremder Mann seine Hand in ihrer Hose gehabt, so ihre Aussage laut Polizei. Danach sei sie aus der U-Bahn geflohen. Die Polizei wertete daraufhin die Videoaufzeichnung in der U-Bahn aus.
 
Diesen Montag wurde der 57-Jährige nun in München festgenommen. Er ist wegen Vergewaltigung einer Widerstandsunfähigen und unterlassener Hilfeleistung angezeigt. „Die Ermittlungen laufen noch“, so Herschl.
 
Mittlerweile ist der mutmaßliche Vergewaltiger aber wieder auf freiem Fuß. Der Staatsanwalt hatte Haftbefehl beantragt, das Amtsgericht München hatte dies jedoch abgelehnt. Der zuständige Richter habe keine Fluchtgefahr gesehen, weil der Landkreisbewohner in festen Verhältnissen lebe und zudem schon vor einiger Zeit vernommen worden sei, so der Pressesprecher des Münchner Amtsgerichts, Klaus-Peter Jüngst, auf Anfrage. Bisher sei der Tatverdächtige schließlich auch nicht geflohen. „Eine Wiederholungsgefahr hat der Richter ebenfalls nicht gesehen, weil der 57-Jährige die Tat eingeräumt hat und mittlerweile auch nicht mehr im Dienst ist.“