Pfaffenhofen
Verhungerter Habicht gefunden

LBV bittet um Hinweise: Der Greifvogel wurde wohl illegal gehalten

10.05.2019 | Stand 02.12.2020, 14:00 Uhr
Ein toter Habicht mit einer Schlinge um den Hals und einem seltsamen Geschirr an den Füßen wurde in Reisgang gefunden. Der LBV geht davon aus, dass der Greifvogel illegal gehalten wurde und verhungert ist. −Foto: Willi Holzer

Pfaffenhofen/Hettenshausen (bde) Auf dem Gelände der Scheller-Mühle in Reisgang ist laut einer Mitteilung des Landesbundes für Vogelschutz (LBV) in der vergangenen Woche ein toter Greifvogel gefunden worden. Er war offenbar illegal gehalten worden - und ist verhungert.

Erste Befürchtungen, es könne sich um einen toten Wanderfalken handeln, bestätigten sich nicht. Der LBV-Experte Willi Holzer, der eine Auffangstation für Greifvögel im Landkreis Freising leitet, konnte den toten Vogel schnell als einen etwa drei Jahre alten männlichen Habicht identifizieren.

Der LBV: "Der Vogel war in einem traurigen Zustand, vollkommen abgemagert und mit einem so schlechten Gefiederzustand, dass er wohl selbst nicht mehr jagen konnte und daher verhungert ist."

Das Auffälligste an dem Tier, waren jedoch eine Schlinge um den Hals und ein seltsames Geschirr an den Füßen des Habichts. "Alles deutet darauf hin, dass jemand den Vogel illegal gefangen und gehalten hat, die Fußfessel Marke Eigenbau entspricht in keiner Weise einem in der Falknerei zulässigen Geschüh", so Willi Holzer. Wie lange das Martyrium des Habichts schon gedauert hat, lässt sich nicht erkennen, der miserable Zustand insbesondere des Gefieders zeigt aber nach Mitteilung des Experten, dass der Vogel über einen längeren Zeitraum nicht tierschutzgerecht gehalten worden ist.

Habicht, Bussard, Falke und Co. sind nach dem Naturschutzgesetz streng geschützt und auch nach dem Jagdgesetz sind sie ganzjährig von der Jagd zu verschonen. Zur Haltung ist ein Falknerjagdschein notwendig, der die Fach- und Sachkunde des Halters belegt. "Die illegale Haltung von Greifvögeln ist kein Kavaliersdelikt, der oder die Täter machen sich eventuell auch der Jagdwilderei strafbar", so der LBV-Experte. Hinweise, die dazu beitragen, diesen Fall von Tierquälerei aufzuklären, werden vom LBV vertraulich entgegengenommen.