Geisenfeld
Anklage wegen Mordes erhoben

Den Lebensgefährten verbrüht: Geisenfelderin muss sich Ende Juli vor dem Landgericht verantworten

24.05.2018 | Stand 02.12.2020, 16:21 Uhr

Geisenfeld (kog) Neue Entwicklung im Fall der Beziehungstat vom 6. Oktober vergangenen Jahres: Die Anklage gegen die 56-jährige Geisenfelderin, deren Lebensgefährte offenbar an den ihm zugefügten Verbrühungen gestorben ist, lautet auf Mord. Dies hat jetzt eine Sprecherin des Landgerichts Ingolstadt gegenüber unserer Zeitung bestätigt.

Voraussichtlich Ende Juli werde der Fall vor der Ersten Strafkammer des Landgerichts verhandelt, hieß es. Nach Einschätzung der Gerichtssprecherin wird der Prozess wohl mehrere Verhandlungstage in Anspruch nehmen. Schließlich müssten verschiedene Sachverständige gehört werden. Auch ein psychiatrisches Gutachten mit Einschätzungen zur Schuldfähigkeit der Angeklagten wird Teil des Verfahrens sein.

Zu dem tödlichen Vorfall kam es am 6. Oktober 2017 gegen 3 Uhr früh im Wohnhaus der 56-jährigen Lebensgefährtin des Mannes. Weil sich die Tat ereignete, während der Mann schlief, sehe man "das maßgebliche Tatmerkmal Heimtücke als gegeben an", so ein Sprecher der Ingolstädter Staatsanwaltschaft gegenüber unserer Zeitung.

Wie berichtet, wurde der 47-jährige Heizungsmonteur im Schlaf mit heißem Wasser übergossen - und zwar "offenbar mit mindestens 20 Litern", wie es von Seiten der Staatsanwaltschaft im November hieß. Womit wohl auch eine Tat im Affekt ausscheidet.

Die Staatsanwaltschaft geht in ihrer Mordanklage vielmehr von einem "bedingten Tötungsvorsatz" aus. Bei solch einer großen Menge an kochendem Wasser müsse der Frau bewusst gewesen sein, welche Folgen dies haben kann. Sie habe mit ihrer Tat den Tod ihres Lebensgefährten "billigend in Kauf genommen", so der Sprecher. Zudem habe die Obduktion der Leiche ergeben, dass die großflächigen Verbrühungen ursächlich für den Tod des Mannes gewesen seien.

Die mehrfache Mutter befindet sich seit Oktober in Untersuchungshaft. Gegen die Geisenfelderin war am Tag nach der Tat Haftbefehl erlassen worden, weil sich schon damals der Verdacht des Vorsatzes erhärtet hatte. Bei den Ermittlungen der zurückliegenden Monate hat sich nun aus Sicht der Ingolstädter Staatsanwaltschaft der Tatverdacht so weit bestätigt, dass es zur Mordanklage gegen die Geisenfelderin kam.