Pfaffenhofen
Billiger wird's nimmer

Mit 2,2 Promille gegen die Leitplanke - 31-Jähriger zieht Einspruch doch lieber zurück

08.11.2018 | Stand 02.12.2020, 15:17 Uhr

Pfaffenhofen (ahh) Eine "Gebrauchsanweisung" für seinen schriftlichen Strafbefehl wollte Oliver N.

(Name geändert) vom Amtsgericht haben: Er war am 11. Juni nachts gegen vier Uhr auf der B 16 bei Münchsmünster mit fast 2,2 Promille gegen die Leitplanke gerauscht. Das Gericht verhängte ein Fahrverbot und drückte ihm eine Geldstrafe von 1200 Euro auf. Dagegen legte der 31-Jährige Einspruch ein.

"Was wollen Sie denn mit Ihrem Einspruch erreichen", fragte Amtsrichter Michael Herbert. "Das mit der Leitplanke", sagte Oliver N. "das ist ja schon erledigt. Die 1050 Euro hat meine Versicherung schon bezahlt. Aber bei der Strafe, die ich bekommen habe - ist da die Leitplanke schon mit drin? " Nach seiner Logik muss er ja dann nur noch 150 Euro Strafe zahlen. "Eine Doppelzahlung muss ja nicht sein, oder? " Nein, muss nicht sein, sagt der Richter, "aber das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. " "Okay, das wollte ich erklärt haben. " Aber da sei noch etwas: Da stünde, dass er zu seinem Einkommen keine Angaben gemacht habe. "Und das stimmt nicht", beharrt Oliver N. . Wie viel er denn netto verdiene, will der Richter wissen. "Rund 1500 Euro. " "Dann", erklärt ihm Michael Herbert, "müsste Ihre Strafe eigentlich höher ausfallen. " Denn bei Strafbefehlen wird das Gehalt meist geschätzt. Im Fall von Oliver N. war das Gericht von einem Monatsgehalt von 1200 Euro ausgegangen. Zur Ermittlung der Geldstrafe wird das Monatsgehalt durch 30 geteilt - macht bei Oliver 40 Euro - und dann mit der Anzahl der Tagessätze multipliziert. Der 31-Jährige war zu 30 Tagesätzen verurteilt worden, ergibt also in Summe 1200 Euro. "Das ist schon ziemlich hoch", beklagt sich Oliver N. . Eigentlich nicht, enttäuscht ihn der Richter, denn wenn jetzt neu verhandelt wird, dann wird das höhere Gehalt zugrunde gelegt, macht dann 1500 Euro Geldstrafe. "Und die Gerichtskosten müssen Sie dann auch zahlen. " Deshalb der Rat: "Viel wird nicht rauskommen bei Ihrem Einspruch. Am besten, Sie ziehen ihn zurück. "

Und einen weiteren Gratis-Tipp gibt ihm der Richter: "Machen Sie eine Alkoholtherapie. " Die Bescheinigung könne er dann einreichen, vielleicht würde die Sperrfrist für den Führerschein ja dann verkürzt. Oliver N. dachte kurz nach und nickte dann: "Gut, einverstanden, dann ziehe ich den Einspruch zurück. "